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Title
Date(s)
- ca 1870 (Creation)
Level of description
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Extent and medium
Pap. Konzept 10 Bl. undatiert
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Scope and content
Laut Statutenenlwurf verpflichten sich die Vereinsmitglieder auf Gegenseitigkeit, die Mittel für Viehschäden und Unglücksfälle aufzubringen. Jeder Viehbesitzer kann durch den Gemeindevorsteher aufgenommen werden. Sein Vieh wird geschätzt und danach die Prämie berechnet. Bei Verweigerung der Aufnahme kann an den Ausschuß berufen werden. Der Ein- und Austritt kann jederzeit erfolgen, doch bleibt die Solidarhaftung für das laufende Semester bestehen. Die Versicherung ist nur für das Rindvieh vorgesehen. Vor der Vereinsaufnahme darf im Stall durch 6 Monate keine ansteckende Krankheit gewesen sein, die Einschätzung erfolgt durch zwei von der Gemeindeversammlung gewählte Schätzmänner. Die Leistung bezieht sich auf Krankheiten, Notschlachtungen, Absturz, Blitzschlag, Feuer, Überschwemmung, auch Diebstahl usw. Bei Verkauf des Tieres geht die Versicherung auf den neuen Besitzer über. Weitere Bedingungen werden in § 29 genannt.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
Existence and location of originals
Existence and location of copies
TLA, Mikrofilm Nr. 1915, 1916,1921, 1922;
Related units of description
Publication note
Hölzl, Sebastian: Gemeindearchive des Bezirks Landeck (= Tiroler Geschichtsquellen Nr. 31), Innsbruck 1991, Nr. 16: Gemeinde- und Zunftarchiv Pettneu, S. 105-152, hier: S. 119 (Nr.37).