Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1451-10-13 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Pergament 24x 39,5 cm,Siegel anhangend, Rückvermerk, alte Signatur Nr. 19
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Herzog Ludwig von Nieder- und Oberbayern verbietet anlässlich der Klagen der Bürger seiner Stadt Ratemberg wegen allerlei Handels auf dem Lande und weil die Stadt ganz verdorben und verödet sei, da zu ihnen entgegen ihrer Freiheiten auf den Wochen- und Jahrmärkten nichts mehr feilgeboten werde, dass keinerlei Gewerbe und Kaufmannschatz auf dem Lande gehandelt werden darf. Es müssen allen feilen Pfennwert wie Schmalz, Käse, Ziger, Flachs, Wolle, Garn, Eisen, Leinwand, gefärbtes Tuch, Gewürze, Spezereien, Wachs, Honig, Eier, Hühner, Gänse usw. aus dem Landgericht in die Stadt Ratemberg auf die Wochen- und Jahrmärkte geführt werden. Wein darf nur in den Tavernen gekauft und verkauft werden. Es ist jedoch gestattet, alles genannte Vieh ab Hof zukaufen und zu verkaufen, wo es erzeugt wird, aber nur für den Eigenbedarf. Bezüglich der Landleute aus der Wildschönaw gilt die alte Regelung, dass sie zwischen Michaeli und Martini mit ihren Rössern an die Etsch fahren dürfen, um zu 'treiben' und Wein zu führen. Siegler: Der Aussteller
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2226 2227
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 46/21/67
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise