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Title
Date(s)
- 1451-10-13 (Creation)
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Extent and medium
Original Pergament 24x 39,5 cm,Siegel anhangend, Rückvermerk, alte Signatur Nr. 19
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Scope and content
Herzog Ludwig von Nieder- und Oberbayern verbietet anlässlich der Klagen der Bürger seiner Stadt Ratemberg wegen allerlei Handels auf dem Lande und weil die Stadt ganz verdorben und verödet sei, da zu ihnen entgegen ihrer Freiheiten auf den Wochen- und Jahrmärkten nichts mehr feilgeboten werde, dass keinerlei Gewerbe und Kaufmannschatz auf dem Lande gehandelt werden darf. Es müssen allen feilen Pfennwert wie Schmalz, Käse, Ziger, Flachs, Wolle, Garn, Eisen, Leinwand, gefärbtes Tuch, Gewürze, Spezereien, Wachs, Honig, Eier, Hühner, Gänse usw. aus dem Landgericht in die Stadt Ratemberg auf die Wochen- und Jahrmärkte geführt werden. Wein darf nur in den Tavernen gekauft und verkauft werden. Es ist jedoch gestattet, alles genannte Vieh ab Hof zukaufen und zu verkaufen, wo es erzeugt wird, aber nur für den Eigenbedarf. Bezüglich der Landleute aus der Wildschönaw gilt die alte Regelung, dass sie zwischen Michaeli und Martini mit ihren Rössern an die Etsch fahren dürfen, um zu 'treiben' und Wein zu führen. Siegler: Der Aussteller
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 2226 2227
Existence and location of originals
Existence and location of copies
Related units of description
Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 46/21/67
EAP
Subjects
Places
Names
Genres
Description identifier
Institution identifier
Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial