Signatur
Alternative Identifikatoren/Signaturen
Titel
Datum/Laufzeit
- 1629-05-13 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt mit 2 aufgedrücktes Siegel .
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Bezugnehmend auf die Bannlegung des Waldes am Kiaunzerberg am 4, Dez. 1630 bittet die Bürgerschaft zu Windischmatrei zum Schutz vor dem Burgerbach bei Unwettern das Aushacken und Schneiden neuerlich durch das Berggericht und Waldmeisteramt zu verbieten. Sebastian Wollgemueth als Marktrichter und Bürgermeister zu Windischmatrei befürchtet bei schwerem Regenwetter Verwüstungen durch den Burgerbach, weshalb die Bannlegung erfolgt. Beginnend unter den Äckern Michael Ferchers hinein bis an den Goldriedgraben (Golleratgraben) und zu beiden Seiten des Grabens hinauf bis dieser die Ebene erreicht soll niemand Holz fällen, Boschen hacken, Taxen (Tassen) schneiden oder Plissen (Pließen) rechen, bei sonstiger Strafe von 50 Gulden oder fünfwöchiger Gerichtskeusche. Siegler: Wilhelm Rudolf Forstlechner, kaiserl. Bergge richtsverwalter und Michael Eder, Gerichtsschreiber und Berggerichtsadministrator
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1203 1204 1205
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 21/32
EAP
Themen
Orte
Namen
Art des Mediums
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise