Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1839-09-27 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt Vgl. Urkunde vom 31. Juli.
Bestandsbildner/Urheber
Archiv
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Durch gerichtlichen Bescheid wird in der Streitsache Zammerberg und Obsaurs als Interessenten der Meranzalpe (Alpe Merans) kontra die Zammer und ihren Alpinteressenten am Langesberg (Langelsberg) wegen Überfahrung der Grenze durch den Zammer Hirten entschieden: Derjenige Bach, welchen die Zammerberger für den Weißenbach erklärt haben, entspringt mehr auf der Seite gegen Langesberg und fließt in fast gerader Richtung in die Tiefe. Nach den meisten eidesstattlichen Zeugenaussagen wird dieser als Meranzbach (Markbach) zwischen der Meranzalpe und Langesberg gehalten und somit zur Grenzmarke zwischen den zwei Alpen erklärt. Daher sind die Zammerberger und Obsauerer in dieser Grenze geschützt. Es bleibt den Zammern aber Vorbehalten, ihre Rechte durch Urkunden oder andere Beweismittel geltend zu machen, daß der gegen die Meranzer Seite fließende Bach, welcher über den Zimtnerböden entspringt, der Meranzbach oder sog. Weißenbach sei. Die Unkosten sind je zur Hälfte zu tragen, da der Streit aus einem Versehen des Hirten und nicht aus Verschulden der Slreitteile entstanden sei. Zams ist durch Vorsteher Johann Witting, Gemeindekassier Sebastian Vonstadl, Johann Sarg und Johann Lins vertreten.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1918 1919 1920 1923 1924
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 31/168
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise