Item abb - Anliegerbeiträge für Bauwerber

Access to this record is restricted because it contains personal or confidential information. Please contact the Reference Archivist for more information on accessing this record.

Reference code

AT GemA Flaurling ChrF-bau-bpl-abb

Alternative identifier(s)

Title

Anliegerbeiträge für Bauwerber

Date(s)

  • 1949-07-16 (Creation)

Level of description

Item

Extent and medium

Blatt

Name of creator

(1998)

Administrative history

Archival history

Scope and content

Gemeindeamt Flaurling
Flaurling, am 16. Juli 1949
pol. Bez. Innsbruck
Sparkasse der Stadt Innsbruck Konto Nr. 879
Zahl:
Kundmachung!
Betreff: Anliegerbeiträge der Bauwerber
Bezug:
Da voraussichtlich im Gemeindegebiete und besonders in
den Grundstücken in der Nähe des Bahnhofes in den nächsten und
weiteren Jahren eine rege Bautätigkeit, besonders von Siedlungs-
häusern zu rechnen ist, ist die Gemeinde gezwungen einen Ortsver-
bauungsplan zu erstellen, der eine geregelte Bauweise gewährlei-
sten soll. Ein solcher Verbauungsplan verursacht natürlich auch
Kosten. Ausser diesen Verbauungsplan müssen die Straasen und Wege
erweitert bezw.neu erstellt werden. Die daraus enstehenden Kosten
müssen wenigstens teilweise auf die betreffenden Bauwerber über-
tragen werden.
Der Gemeinderat hat am 28.Mai 1949 auf Grund des § 14 der
Landesbauordnung folgendes Beschlossen:
1 Bei Neu-Zu-und Aufbauten hat der Bauwerber zu den Kosten der Er-
stellung des Verbaungsplanes, der Herstellungskosten der öffent-
lichen Verkehrsflächen der Gemeinde, Gemeindestrassen-und plätze
einen Beitrag (Anliegerbeitrag) zu entrichten und zwar auch dann
wenn das Baugrundstück nicht unmittelbar an der Verkehrsfläche
liegt.
2 Die Höhe des Anliegerbeitrages ergibt sich aus dem Einheitssatz
vervielfacht mit dem anrechenbaren Raum bezw.Umfang der verbauten
Fläche des neu erstellten Bauwerkes oder Bauwerkteiles. Der verbaut
Raum oder Fläche wird nach den österreichischen Baunormen ermittelt.
3 Beim Wiederaufbau von Bauwerken ist ein Anliegerbeitrag nur hin-
sichtlich eines allfälligen über den Altbestand hinausgehenden
umbauten Raumes zu entrichten.
4 Der Einheitssatz beträgt pro Quadratmeter der
verbauten Fläche 7 Schilling bis zur Höhe der Parterre, für jedes
weitere Stockwerk pro m2 3.50 S für Wohnhäuser, oder gewerbliche
Bauten. Bei Nebengebäuden, bei landwirtschaftlichen Wirtschafts-
gebäuden, die nicht als gewerbliche Arbeitsräume verwendet werden,
wird der Einheitssatz zur Hälfte ermäßigt.
6 Der im Baubewilligungsbescheid festgestellte umbaute Raum ist auf
volle Quadratmeter aufzurunden.
7 Der Anliegerbeitrag wird mit gesonderten Abgabenbescheid vorge-
schrieben.
Soweit die Zahlung nicht nach den folgenden Bestimmungen gestun-
det wird, darf mit dem Bau vor der Entrichtung des Anliegerbeitra-
ges nicht begonnen werden.
8 Die Zahlung des Anliegerbeitrages kann auf Antrag gestundet werden
Über die Stundungsfrist entscheidet der Gemeindevorstand.
Da der Einheitssatz im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr niedrig
gehalten wurde, bleibt dem Gemeinderat bei Erwachsung bedeutend hö-
herer Kosten, die Erhöhung des Anliegerbeitrages durch Abänderung die-
ses Gemeinderatsbeschlusses vorbehalten.
Gegen obigen Gemeindebeschluss kann innerhalb zwei Wochen schrift-
lich beim Gemeindeamte Einspruch erhoben werden.
Der Bürgermeister
Schreier
(Gemeindestempel)

Appraisal, destruction and scheduling

Accruals

System of arrangement

Conditions governing access

Conditions governing reproduction

Language of material

Script of material

Language and script notes

Physical characteristics and technical requirements

Finding aids

Uploaded finding aid

Existence and location of originals

Existence and location of copies

Related units of description

Related descriptions

EAP

Subjects

Genres

Description identifier

Institution identifier

Rules and/or conventions used

Status

Level of detail

Dates of creation revision deletion

Sources

Digital object (Master) rights area

Digital object (Reference) rights area

Digital object (Thumbnail) rights area

Accession area

EAP

Related subjects

Related people and organizations

Related genres