Einzelstück vas - Baureifmachung, von der Gemeinde Seefeld zur Verfügung gestellt

Diese Archivalie unterliegt einer Archivsperre nach Tiroler Archivgesetz 2017 § 9 und/oder beinhaltet personenbezogene Daten, die dem Datenschutz unterworfen sind. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die zuständige ArchivarIn.

Signatur

AT GemA Flaurling ChrF-bau-bpl-vas

Aktenplan

Alternative Signatur

Titel

Baureifmachung, von der Gemeinde Seefeld zur Verfügung gestellt

Datierung

  • 1949 (Anlage)

Beschreibungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Blatt

Bestandsbildner od. Urheber

(1998)

Verwaltungsgeschichte

Bestandsgeschichte

Beschreibung

Abschrift
betreffend der Baureifmachungsgebühr von der Gemeinde
Seefeld zur Verfügung gestellt.
An den
Herrn Bürgermeister der Gemeinde Flaurling
Wir erlauben uns, Ihnen wunschgemäß einige Anhaltspunkte zur
Berechnung der Baureifmachungsgebühr zu geben. Die Baureifmachungsge-
bühr wird nach Vorlage der Baupläne für sämtliche Zu-Auf-sowie Neu-
bauten berechnet.
Zur Berechnung der Gebühr wird die erbauten Fläche und zwar:
Kellerräume sowie Mansardenräume zum1/2, wie alle anderen
Räumlichkeiten zum 1/1 Ausmaße verwendet. Bei rein landwirtschaftlichen
Betrieben, so z.B. bei Stallungen, Scheunen, Schupfen wird pro Lampen-
stelle der Betrag von Sch 20.-,eingehoben.
Bei allen anderen Bauten pro m2 wird die Gebühr folgend festgesetzt:
Für Wasseranschluss pro m verbauter Fläche Sch 2.-
Für Strom Sch. 2.-
Für Weg-oder Strassenanschluss Sch. 1.-
zusammen Sch 5.-
Fällt bei einem Zu-Auf-oder Neubau der Wasser bezw.Licht-oder Strassen-
anschluss weg, so ist die Gebühr um den betreffenden Nichtanschluss zu
reduzieren, also bei Nichtanschluss von Wasser z.B.ist die Gebühr mit
Sch 3.- pro m2 zu berechnen, ebenso bei Wasser und bei Strassen um Sch
1.-.
Bei Verwendung von elektrischen Betonmischmaschinen (soweit nicht dem
Zähler angeschlossen) verrechnen wir zuzüglich 10 % Stromverbrauch
während der Bauzeit, oder über den Anschlusswert des Motores x Arbeits-
stunden, sowie auch der Wasserverbrauch mit 5% während der Bauzeit
berechnet wird. Werden jedoch dieses Betonmischen von Hand ausgeführt,
so fällt diese 10%ige Pauschale natürlich fort, ebenso wenn das Wasser
nicht aus der Gemeindewasserleitung entnommen wird.
Zur näheren Erläuterung erlauben wir uns Ihnen eine Vorlage zur
Berechnung der Baureifmachungsgebühr zu schicken und ersuchen Sie, nach
Beendigung der Einsichtsnahme wieder anher zu senden.
Wir hoffen, Ihnen damit gedient zu haben.
Der Bürgermeister:

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

    Schrift in den Unterlagen

      Anmerkungen zu Sprache und Schrift

      Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

      Findmittel

      Erstelltes Findmittel

      Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

      Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

      Verwandte Verzeichnungseinheiten

      Verwandte Beschreibungen

      EAP

      Sachbegriff

      Name

      Materialtyp

      Identifikator "Beschreibung"

      Archivcode

      Benutzte Regeln und/oder Konventionen

      Status

      Erschließungstiefe

      Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

      Quellen

      digitales Objekt (Original) Bereich "Rechtsfragen"

      digitales Objekt (Verweis) Bereich "Rechtsfragen"

      digitales Objekt (Thumbnail) Bereich "Rechtsfragen"

      Bereich Zugang