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- 1949 (Creation)
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Abschrift
betreffend der Baureifmachungsgebühr von der Gemeinde
Seefeld zur Verfügung gestellt.
An den
Herrn Bürgermeister der Gemeinde Flaurling
Wir erlauben uns, Ihnen wunschgemäß einige Anhaltspunkte zur
Berechnung der Baureifmachungsgebühr zu geben. Die Baureifmachungsge-
bühr wird nach Vorlage der Baupläne für sämtliche Zu-Auf-sowie Neu-
bauten berechnet.
Zur Berechnung der Gebühr wird die erbauten Fläche und zwar:
Kellerräume sowie Mansardenräume zum1/2, wie alle anderen
Räumlichkeiten zum 1/1 Ausmaße verwendet. Bei rein landwirtschaftlichen
Betrieben, so z.B. bei Stallungen, Scheunen, Schupfen wird pro Lampen-
stelle der Betrag von Sch 20.-,eingehoben.
Bei allen anderen Bauten pro m2 wird die Gebühr folgend festgesetzt:
Für Wasseranschluss pro m verbauter Fläche Sch 2.-
Für Strom Sch. 2.-
Für Weg-oder Strassenanschluss Sch. 1.-
zusammen Sch 5.-
Fällt bei einem Zu-Auf-oder Neubau der Wasser bezw.Licht-oder Strassen-
anschluss weg, so ist die Gebühr um den betreffenden Nichtanschluss zu
reduzieren, also bei Nichtanschluss von Wasser z.B.ist die Gebühr mit
Sch 3.- pro m2 zu berechnen, ebenso bei Wasser und bei Strassen um Sch
1.-.
Bei Verwendung von elektrischen Betonmischmaschinen (soweit nicht dem
Zähler angeschlossen) verrechnen wir zuzüglich 10 % Stromverbrauch
während der Bauzeit, oder über den Anschlusswert des Motores x Arbeits-
stunden, sowie auch der Wasserverbrauch mit 5% während der Bauzeit
berechnet wird. Werden jedoch dieses Betonmischen von Hand ausgeführt,
so fällt diese 10%ige Pauschale natürlich fort, ebenso wenn das Wasser
nicht aus der Gemeindewasserleitung entnommen wird.
Zur näheren Erläuterung erlauben wir uns Ihnen eine Vorlage zur
Berechnung der Baureifmachungsgebühr zu schicken und ersuchen Sie, nach
Beendigung der Einsichtsnahme wieder anher zu senden.
Wir hoffen, Ihnen damit gedient zu haben.
Der Bürgermeister: