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Titel
Datum/Laufzeit
- 1882-05-15 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Aber in ebendemselben Schreiben hat mich das Fb
Ordinariat beauftragt eine andere Angelegenheit
ins Rene zu bringen, welche von der genannten
ganz unabhängig ist - nämlich die Frage über die Meß-
nerguter, welche ausgetragen werden müßte, wenn
auch die Vereinigung der Dienste schon erfolgt wäre.
Denn die Kirche hat die Pflicht das Einkommen und
den Besitz der Kirchendiener in genauer Evidenz
zu halten, damit nicht später einmal durch Ver -
mischung des Einkommens der verschiedenen Dienste
derselben
und mögliche Trennung derselben , wie dies leider in Flaurling
vorgekommen, das Einkommen u. der entspre -
chende Besitz geschmälert wird, in Frage gezogen wer
de, wie dies heute hier der Fall ist
Da nun die Löbl. Gemeindevertretung in dieser
Frage ganz bei derselben Antwort geblieben, wie
jene, auf welche die Fb. Ordinariats-Weisung 5/1 82
erfolgte „die Angelegenheit bei fortgesetzten Wei -
gerung die Meßnergüter als Kirchengut anzuer -
kennen sei gerichtlich durch einen Rechtsfreund zu
betreiben"; bleibt mir selbstverständlich nichts an -
deres übrig, als diesem Auftrage, den ich nun
fast ein halbes Jahr unerfüllt ließ, endlich nach
zu kommen.
Wollte ich mich hierüber beim Fb Ordinariate nach-
mals anfragen, müßte ich wenigstens eine ?stein
der Gemeindevertretung od. einen Grund anführen
welcher die Rechtsansprüche von Seiten der Kirche
./.