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Datum/Laufzeit
- 1882-08-10 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Ordinariat genehmiget diesen Vergleich mit allen in demsel¬
ben der Gemeinde gemachten Zugeständnissen und es kann
im Interesse der Gemeinde nur bedauern, daß dieselbe
auf den ihr angebotenen Vergleich nicht eingegangen ist.
Die Gemeinde appelirt an die Friedensliebe des Ordi¬
nariates, vermöge der dasselbe nicht „die Zerreißung der
seit unfürdenklichen Zeiten vereinigten Dienste bean¬
tragen könne.
Man begreift in der That nicht, wie die Gemeinde Flaur¬
ling sich den Schein geben kann, als wolle sie die Trenung
von Diensten abwehren, die so lange in einer Person
vereinigt waren, nachdem gerade sie es ist, welche den
Lehrer- und Organistendienst vom Meßner dienste los¬
gerissen hat. Die Gemeinde hat das Gesammterträgniß
der vereinigten drei Dienste allerdings nicht getheilt, son¬
dern es ungetheilt dem Lehrer um Organisten zugewiesen,
der Meßner war aber momentan in die Luft gesetzt,
mußle erst sehen, von was er in Zukunft leben sollte.
Dem Meßner wurde ein Einkommen beider Gemeindekasse
angewiesen, wobei auch vorgesorgt wurde, daß alle neuen
Zuflüsse aus kirchlichen Stiftungen für den Meßnerdienst der Ge¬
meinde zugute kommen und nicht dem Meßner, dem sie stif¬
tungsgemäß gebühren. Der Meßner wurde rein wie
ein Gemeindediener behandelt, während derselbe denn doch
einen Kirchendienst versieht, also ein Kirchendiener ist.
Nachdem aber durch dieses eigenmächtige Vorgehen
der Gemeinde nicht nur der Meßner in seinen Einkünften
arg beeinträchtigt wurde, sondern daraus auch der Kirche
Nachtheile erwuchsen, so lag es in Ihrer Pflicht, Herr Dekan
zu untersuchen, ob denn die Gemeinde ein Recht hatte
mit dem Erträgnisse der genannten drei Dienste so zu
disponiren, wie sie es that und ob der Meßner nicht
ein Recht auf bestimmte Einkünfte habe. Und diese
./.