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- 1882-08-10 (Anlage)
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Umfang und Medium
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Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
von Ihnen mit großem Fleiße gepflogene Untersuchung hat
klar gezeigt, daß sämmtliche Meßnergüter mit Einschluß
des im Jahre 1770 hinzugekommenen Neurautes, wie auch
der Wohn-Stall- und Futterbehausung Eigenthum der Me߬
nerpfründe von Plaurling seien und daß die volle Nutznie¬
sung derselben dem jeweiligen Meßner für die von ihm
zu leistenden Meßuerdienste zustehe, und daß der gan¬
ze Ertrag obgenannter Güter einzig und allein dem je¬
weiligen Meßner für Besorgung des Meßnerdienstes
zuzufließen habe, und daß es demselben freistehe diese
selbst zu bearbeiten oder auch zu verpachten, daß jedoch
letzteres nicht ohne Zustimmung des Dekans und Pfar¬
rers geschehen soll.
Hochwürdiger Herr Dekan! Wollen Sie nun noch ein¬
mal und zwar diesmal im Namen des Ordinariates den
Vergleichsentwurf vom 14. April l. J. der Gemeinde vor¬
legen und dieselbe zu bestimmen suchen, den Vergleich
anzunehmen; ja wollen Sie nöthigenfalls der Gemein¬
de erlauben, daß sie Vergleichsanträge stelle, die dann
dem Ordinariate zur Prüfung vorzulegen wären.
Sollte die Gemeinde noch jeden Vergleich ablehnen, so
haben Sie zu suchen, im Rechtswege dem Meßner und
der Kirche zu ihrem Rechte zu verhelfen. Aber in
jedem Falle, es mag sich um einen Vergleich oder
um einen Rechtsprozeß handlen, ist an folgenden
zwei Punkten Festzuhalten.
Erstens soll die Gemeinde Flaurling anerken¬
nen, das sämmtliche Meßnergüter mit Einschluß des
im Jahre 1770 in Folge einer Austheilung hinzuge¬
kommenen Neurautes, wie auch der Wohn-, Stall- und
Futterbehausung Eigenthum der St. Margarethen
Pfarrkirche zu Flaurling zur Unterhaltung eines
Meßners sei, der zugleich die Schule besorge. Infolge
./.