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- 1882-04-14 (Creation)
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Scope and content
circa 20 fl.
Hingegen böte von der Rektifizirung des Besitzstan -
des in den öffentlichen Besitzbüchern unmöglich Eingang
genommen werden, da, wie ich mich selbst nur zu klar
überzeugte, die Gemeinde ganz unumwunden sich das
Eigenthum der Meßnergüter in denselben zugeschrieben
hat. Ist daher nicht die Gemeinde Flaurling, sondern
die dortige Meßnerpfründe Eigenthümerin besagter
Güter, muß dies auch in dem Besitzbüchern zur Wahrung
künftiger Rechte eingetragen werden. Ich glaube dies
dürfte auch auf keine Schwierigkeit mehr stoßen
wenn die Reche selbst u. das Recht der Mesnerpfründe
einmal anerkannt wird.
Zur Aufklärung über einen Punkt der auch letzterhand
noch bezweifelt wurde, nämlich ob nicht etwa diese Guter
dem Meßner auch als Lehrer-Organist zugehörten
mache ich aufmerksam, daß unter andern in einer
aus dem vorigen Jahrhundert datierenden Fassion
des Flaurlinger-Meßner ausdrücklich beigefügt ist
daß derselbe nur für seinen Dienst als Mesner
der Nutzniser dieser Güter sei. Diese Fassion liegt im
Steueramt Telfs auf u. wäre uns sehr lieb, wenn
Ew. Wohlgeboren gelegenheitlich dieselbe einsehen wollten
Es zeichnet mit der Versicherung aufrichtigster
Freundschaft
Euer Wohlgeboren
ergebenster
Jos. Walter
Dekan
Flaurling 14.4.1882