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Titel
Datum/Laufzeit
- 1883-04-01 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Es ist nicht anzunehmen, daß ein Mann seinem Namen,
eine Gemeindvorstehung ihrem Amtsiegel sowenig Ach-
tung u. Ehre erweise, das zu verleugnen, was so öffent-
lich zuerkannt und besiegelt wurde, und würde auch das
Gegentheil wenig helfen, da wenigstens der amtliche Charakter
solcher Schriftstücke eine derartige unwürdige Behandlung
ausschließt.
Wenn nun aber die Gemeindevorstehung Flaurling zuge-
ben muß, daß die Güter der hierortigen Meßnerpfrün-
de von derselben stets als Kirspielgüter angesehen und an-
erkannt wurden, stellen die Gefertigten die Frage mit
welchem Rechte sich dieselbe Gemeindevorstehung jetzt das
Eigenthum über besagte Güter anmaßt.
Oder sind des Kirchspiel u. die politische Gemeinde Flaurling
vielleicht dieselbe juridische Person? Ist vielleicht der Gemein-
devorsteher von Flaurling auch Vorstand der Kirchen- u.
Pfarrgemeinde von Flaurling, welche auch die Gemeinde
Polling in sich begreift? Oder wird nicht die Vorstehung des
Kirchspiels über die Güter desselben zu verfügen haben?
Die Antworten auf diese Fragen brauchen nicht erst gegeben
zu werden, sie finden sich von selbst.
Es hat demnach die Gemeindevorstehung vor Flaurling einen
Rechtsübergriff begangen, da sie diese Kirchspielgüter¬
ohne Zustimmung der Kirchenvorstehung von Flaurling
ja, gegen die von derselben bereits am 31. Dez. 1882 vorgenom-
mene Verpachtung derselben Güter, einer neuen Ver-
achtung unterziehen wollte, gegen welche hiemit sowohl
die Kirchenvorstühung von Flaurling, als auch die zum
Kirchspiel gehörige Gemeinde Polling feierlichen Protest
einlegen.
./.