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Datum/Laufzeit
- 1887-03-12 (Anlage)
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Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
aufklärend wirken könne, zur Gemeidevorstehung in
Flaurling gewiesen, um Einsicht in diesen Steuerliste zu nehmen.
Allein Genauter hatte nicht das Glück in der Liste Einsicht
zu nehmen, der Vorwände waren soviehle, daß der Vertreten
der Gemeinde Polling unverrichteter Sache heim kehnen müßte.
Diesen Umstand war für die Gemeinde Polling um so verletzenter
da die Einsicht von den Gemeindevorstehen Eduard Helbert gestattet
aber von der Gemeindeschreiben Alois Leichner verweigent werde,
Da sich nun die Gemeinde Polling mitberechtig-
ter Frackton zur Flaurlinger-Alpe betrachtet, und als solchen
nicht nur Pflichten zu erfüllen, sondern auch Rechte in Anspruch
zu nehemen sich für berechtig hält, so sieht man sich in die
unangenehme Lage gedrangt, an die lob. Gemeindevorstehung
im Flaurling die Anforderung zu stellen, bis in 14 Tagen
den Beweis zuliefern, daß das, was in der Einhebungsliste
den Alpenumlage der Steuerträger der Gemeinde Polling zu ge-
schrieben wurde, vom Standpunkte des Rechtes abgefordert werden
kann.
Sollle nun die löbliche Gemeindevorstehung von
Flaurling nicht die Geneigtheit haben, dieser gewiß billigen
Anforderung zu entsprechen, dann werde man natürlich auch nicht den
geringsten Anstand nehmen, diese Angelegenheit an konpedenter
Stelle zu Vonlage zu bringen
Übrings kann man bei dieser Gelegenheit unmöglich die
Bemerkung uebendencken, daß es sehr schmerzlich berührt,
daß es der Nachbarsgemeinde Flaurling nicht mehr möglich
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