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Datum/Laufzeit
- 1890-09-24 (Anlage)
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Umfang und Medium
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Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
nung getroffen hat, zu dem auch Polling nach der
Actenlage vorbehaltlos aus Flaurling ausgeschult
worden ist, und gegen die im Jahre 1886 vertrags¬
mäßig erfolgte Zuweisung eines Theiles des bezeich¬
neten Erträgnisses zur Bestreitung des Lehrerge¬
haltes in Flanzling, keine Einsprache erhoben hat.
Was den Aufwand für die Erhaltung der fraglichen
Meßnergüter anbelangt, so ergibt sich aus den Acten,
das die Gemeinden Flaurling und Polling durch die Ver¬
träge vom 24. August 1886 sich zur Bezahlung der auf
die Meßnergüter entfallenden Steuern und der Kosten
für die eventuelle Reparatur des Meßnerhauses
verpflichtet haben.
Hiedurch erscheint für diese Lasten vertragsmäßig eine
besondere Vorsorge getroffen und sohin die Zuwendung
eines Theiles des Gütererträgnisses zu diesem Zwecke
im Sinne des § 40 des Gesetzes vom 7. Mai 1874, R. G. Bl.
No 50 nicht erforderlich, weshalb in diesem Punkte un¬
ter Stattgebung des Rekurses der Gemeinde Flaurling
die Entscheidung der K. k. Statthalterei aufgehoben wird.
Hievon wird die G. W. in Kenntnis gesetzt und derselben
die dorthin gehörigen Beilagen, und zwar: 10 Stück /: 4
Rechnungen, 2 Grundbesitzbogen, Stiftungsurkunde vom
- Sept. 1616, 1 Vergleichsurkunde v. 26. Nov. 1825 und 2
Fassionen zurückgeschlossen.
Innsbruck am 24. September 1890.
der k. k. Bezirkshauptmann:
Dr. Hoflacher m. p.