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Titel
Datum/Laufzeit
- 1891-11-26 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
2.
des belangten k. k. Ministeriums für Cultus
und Unterricht, zu Recht erkannt:
Die angefochtene Entscheidung
wird, insoferne mit derselben der, zwi-
schen der Kirchenverwaltung und der
Gemeinde Flauerling, abgeschlossene Ver-
trag vom 24. August 1886 für die Concurrenz-
pflicht der Gemeinde Polling zum Meß-
neraufwand für maßgebend erklärt
wurde, nach § 7 des Gesetzes vom 22.
Oktober 1875, R. G. Bl. N. 36 ex 1876 auf-
gehoben, im Übrigen aber die Beschwer-
de als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungsgründe.
Nach Lage der Akten ging der vor
die staatlichen Behörden als Stiftungsbe-
hörden gebrachte Streit der Gemeinden
Polling und Flauerling dahin, daß die
Gemeinde Polling die einseitige Zu-
wendung eines Theiles der Pfarrer
Eggel'schen Stiftung für den Kirchendiener
in Flauerling, zu Gunsten des Lehrers
daselbst, als ungerechtfertigt anfocht
und zunächst auch für sich die Zuweisung
eines aliquoten Theiles der Einkünfte be.
gehrte.
Dieser Streit der zwei Gemeinden wur-
de durch die Statthaltereientscheidung
vom 13. Dezember 1888 dahin entschieden,
daß rücksichtlich der Gemeinde Polling,
./.