Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1891-11-26 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
4.
zu deren Ungunsten insofern abgeän-
dert, als sie die Entscheidung der Statt-
halterei in Betreff der Anrechnung der
gesammten Einkünfte aus der Stiftung
bei Feststellung des Abganges für die
Bedürfnisse des Meßnergutes, aufhob,
die Zulässigkeit der Verwendung eines
Theiles der Einkünfte nach Maßgabe
des zwischen dem Pfarrer und der
Gemeinde Flauerling abgeschlossenen Ver-
gleiches für den Lehrer in Flauerling
anerkannte und hiedurch implicite fest-
stellte, daß bei allfälligen künftigen
Concurrenzfällen für die Feststellung
des Abganges nur die restliche, nach
Überweisung eines Theiles des Einkom-
mens an den Lehrer übrig gebliebene
Quote des Einkommens jener Stiftung
maßgebend zu sein hat.
Die Beschwerde bestreitet die gesetz-
mäßigkeit dieser Entscheidung wesent-
lich deshalb, weil sie in derselben eine
Verletzung der stifterischen Anordnun-
gen erkennt.
Nach dieser Feststellung des eigentli-
chen Streitpunktes handelt es sich um
die Lösung der Frage, ob durch den
berufenen Vergleich eine Änderung
des Stiftungszweckes gegenüber der
Gemeinde Polling mit der Rechts-
wirkung platz greifen konnte, daß
./.