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Titel
Datum/Laufzeit
- 1891-11-26 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
5.
ein Theil der Einkünfte für die Votirung
des Lehrers in Flauerling verwendet und
hiedurch die Concurrenzpflicht der Ge-
meinde Polling für den Meßnerdienst
erhöht würde.
Diese Frage mußte der Verwaltungs-
gerichtshof verneinen.
Auch die angefochtene Entscheidung
anerkennt und nach dem Wortlaute
des Stiftsbriefes ist es zweifellos, daß
die Pater Eggel'sche Stiftung bestimmt
ist, den Meßnerdienst bei der Pfarre
in Flauerling zu dotiren. Die Zuwendung
eines Theiles der Einkünfte für einen
anderen Zweck, ist durch die Anordnung
des Stiftbriefes: "sonst aber gar auf
keine andere Weise, als nämlich etwa
auf einen Schulmeister oder Mesner
unterschiedlich, sondern auf eine Person
allein in beiden Diensten zugleich" wort-
deutlich ausgeschlossen.
Angesichts dieser stifterischen Anord-
nung unterliegt es keinem
Zweifel, daß die Gemeinde Polling,
welche zur Pfarrgemeinde Flauerling
gehört und eben darum auch zu
dem Aufwande für den Meßner-
dienst daselbst concurrenppflichtig
ist, die Verwendung der sämmtlichen
Einkünfte der Pater Eggel'schen Stif-
tung zur Bestreitung des Aufwandes
./.