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Titel
Datum/Laufzeit
- 1891-11-26 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
6.
für den Messnerdienst in Anspruch
nehmen kann, beziehungsweise be-
rechtigt erscheint zu verlangen, daß
sie nur nach Maßgabe des durch
das Einkommen aus dieser Stiftung
nicht bedeckten Aufwandes zur Con-
currenz herangezogen werde. (§. 36
des Gesetzes vom 7. Mai 1874, R. G. Bl.
N. 50).
Durch den laut des Protokolls vom 24.
August 1886 zwischen der Gemeinde
Flauerling und der Kirchenverwaltung
abgeschlossenen Vergleich konnte der
Gemeinde Polling, welche an dieser Ver-
handlung nicht Theil genommen hat, ein
ihr aus der erwähnten Stiftung zu-
kommendes Recht nicht entzogen oder
geschmälert werden. Auch aus dem
Protokolle vom gleichen Datum, in
welchem die Gemeinde Polling sich
bereit erklärte in Gemeinschaft mit
der Gemeinde Flauerling die Last
der Steuern und Abgaben, sowie der
Reparaturen der Meßnerrealitäten
in Betreff der Meßnergüter auch
Ferner zu tragen, kann eine Aner-
kennung der obenwähnten mit der
Gemeinde Flauerling allein abgeschlosse-
nen Vereinbarung nicht gefolgert wer-
den, weil in diesem Protokolle, welches
nur erzählungsweise der Erzielung
./.