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Titel
Datum/Laufzeit
- 1882-05-11 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
daß sämmtliche Meßnerguter, mit Einschluß des im
Jahre 1770 hinzugekommenen Neurautes, wie auch
der Wohn-Stall u. Futterbehausung Eigenthum der
Meßnerpfründe von Flaurling seien, u. daß die
volle Nutznisung derselben dem jeweiligen Meßner
für die von ihm zu leistenden Maßnerdienste zu
stehe.
2.
Die Gemeindevorstehung ist bereit die geeignten
Schritte zu thun, damit die in den neuen Besitzbö -
gen fälschlich der Gemeinde Flaurling als Eigenthum
zugeschriebenen Meßnergüter nebst Behausung
als Eigenthum der Meßnerpfründe eingetragen wer -
den und so der Besitzstand hergestellt werde, wie
er in den alten Grundbüchern sich vorfindet.
3.
Der ganze Ertrag obgenannter Güter hat einzig u.
allein dem jeweiligen Meßner für Besorgung
des Mesnerdienstes zuzufallen, und steht es dem
selben frei diese selbst zu bearbeiten u. auch zuver-
pachten, jedoch kann eine Verpachtung der Guter
od. Vermithung der Behausung nie ohne Zustim -
mung des Dekan u. Pfarrers geschehen.
Diese drei Punkte muß ich gemäß fb. Ordina-
riatszuschrift vom 5. Jann. d. J. nothwendig von
der Gemeindevertretung Flaurling als anerkannt
erhalten – wo nicht, muß ich dem Auftrage
meiner Vorgesetzten folgen und diese Angelegenheit
so eine friedliche Verständigung vereitelt werden
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