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Titel
Datum/Laufzeit
- 1896-11-17 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
2.
summarische Verfahren und die dort ver-
zeichneten Akten die Incompetenz
der Gerichtsbehörden zur Entscheidung
dieser Strittsache auszusprechen, die
Klage der Klägerin zurückzustellen und
dieselbe zu verhalten, der geklagten
Gemeinde die mit 200 f- bestimmten
Gerichtskosten binnen 14 Tagen bei son-
stiger Exekution zu bezahlen, und zwar
aus folgenden
Gründen:
In der vorliegenden Klage ver-
langt die Gemeinde Flaurling auf
Grund des beim Landgerichte in Telfs
am 26. November 1825 aufgenommenen
vom Kreisamte Imst am 1. Dezember
1825 hinsichtlich Einführung des Steuer-
fußes zur Bestreitung aller gemein-
schaftlichen Bedürfnisse betreff gutbau-
lichen Zusandes des Frühmesserwidums
resp. Riesenstift- und Menergebäude in
Flaurling sowie die Brandassekuranz
für dieselben genehmigten, Vergleiches
von der Gemeinde Polling den Con-
currenzbeitrag für die Jahre
./.