Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1906-07-05 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
1 Seite, gescannt, transkribiert; Original: Box "Gemeindetruhe"
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Nr.13341.
Innsbruck, am 5.Juli 1906.
A N
die GEMEINDE -VORSTEHUNG.
FLAUERLING.
Das f. b. Pfarramt Flauerling hat sich mit der Fingabe von 29.Mai
l.J. Zl.101 bei dieser K.k. Bezirkshauptmannschaft darüber beschwert,
dass die Gemeindevertretung von Flauerling sich als Eigentümerin
und Verwalterin der Messnergüter gerirt und trotz wiederholter Ein-
ladung zur Regelung dieser Frage sich bisher nicht herbeigelassen
hat
Ee unterliegt keinen Zweifel des die Messgüter sowie das
Messnerhaus als kirchliche Stiftungsgüter anzusehen sind und erscheinen
dieselben auch in Grundbuche als solche eingetragen. Unter Hinweis auf
den klaren Wortlaut des §§ 41 des Gesetzes vom 7. Mai 1874 R.G.BI.Nr.
50, welcher bestimmt, dass die Verwaltung des Vermögens der Kirchen und
der bei denselben bestehenden kirchlichen Anstalten (Stiftungen u.s.w.)
dem Kirchenvorsteher und einer Vertretung Derjenigen zusteht, welche
bei Unzulänglichkeit des Vermögens die betreffenden Auslagen zu bestreiten
haben, (Das sind im vorliegenden Falle die Ortsgemeinden Flauerling und
Polling) erhält die Gemeindevorstehung den Auftrag die Verwaltung des
Messnerstiftungsvermögens ohne Verzug den dortigen Herrn Seelsorger zu
übergeben und sich gleichzeitig mit demselben wegen Bestellung des
Verwaltungskomites ins Einvernehmen zu setzten. Sollte die Gemeindevor-
stehung diesen Auftrage binnen 14 Tagen nicht entsprechen, so wird die
selbe eventl. die zivilrechtlichen Folgen ihres hartnäckigen und unge-
setzlichen Widerstandes zu tragen haben.
Bezirkshauptmannschaft
Unterschrift Freiherr Adolf von RUNGG
und Stempel