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Identifiant(s) alternatif(s)
Titre
Date(s)
- 1913-10-10 (Production)
Niveau de description
Partiellement
Étendue matérielle et support
Seite
Nom du producteur
Histoire archivistique
Portée et contenu
Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens
sie in Ansehung der Liegenschaften selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Von den weiteren Vorkommnissen des Versteiger-
ungsverfahrens werden die Personen, für welche
zur Zeit an den Liegenschaften Rechte oder Lasten be-
gründet sind oder im Laufe des Versteigerungs-
verfahrens begründet werden, in dem Falle nur
durch Aufschlag bei Gericht in Kenntnis gesetzt, als
sie weder im Sprengel des untenbezeichneten
Gerichtes wohnen, noch diesen einen am Gerichts-
orte wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten
namhaft machen.
Die Anberaumung des Versteigerungs-
termins ist im Lastenblatte für die zu ver-
steigernden Liegenschaften anzumerken.
K.K. Bezirksgericht Telfs
Abtheilung I, am 10. Oktober 1913
Stempel und Unterschrift