Código de referência
Identificador(es) alternativo(s)
Título
Data(s)
- 1913-10-10 (Produção)
Nível de descrição
Parte
Dimensão e suporte
Seite
Nome do produtor
Entidade detentora
História do arquivo
Âmbito e conteúdo
Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens
sie in Ansehung der Liegenschaften selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Von den weiteren Vorkommnissen des Versteiger-
ungsverfahrens werden die Personen, für welche
zur Zeit an den Liegenschaften Rechte oder Lasten be-
gründet sind oder im Laufe des Versteigerungs-
verfahrens begründet werden, in dem Falle nur
durch Aufschlag bei Gericht in Kenntnis gesetzt, als
sie weder im Sprengel des untenbezeichneten
Gerichtes wohnen, noch diesen einen am Gerichts-
orte wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten
namhaft machen.
Die Anberaumung des Versteigerungs-
termins ist im Lastenblatte für die zu ver-
steigernden Liegenschaften anzumerken.
K.K. Bezirksgericht Telfs
Abtheilung I, am 10. Oktober 1913
Stempel und Unterschrift