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Date(s)
- 1938-11-26 (Creation)
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Extent and medium
2 Seiten
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Scope and content
Landesbauernschaft
Alpenland
Verwaltungsamt
Salzburg, den. 26. Nov. 1938
JVB IV/901/38
An die
Gemeindeverwaltung
Flaurling
Betreff: Bauernkammer-Umlagen.
Auf Grund des Reichsnährstandsgesetzes vom 13.9.1933 und der hierzu
erlassenen ersten Verordnung vom 8.12.1933 (Reichsgesetzblatt 1,
Seite 1060) ist an Stelle der Landwirtschaftskammern und der
Bezirksbauernkammern als deren Rechtsnachfolger der Reichsnährstand
getreten.
Die von den genannten Kammern rechtsgültig beschlossenen und
festgesetzten Kammerumlagen für das Jahr 1938, wie auch die Um-
lagen-Rückstände aus den früheren Jahren sind daher nach wie vor
von den bisherigen Organen und Stellen einzuheben und an den
Reichsnährstand, Landesbauernschaft Alpenland in Salzburg,
Gaisbergstrasse 7, abzuführen.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Feststellungen ist das Umlagen-
Konto dortiger Gemeinde noch mit folgenden Beträgen belastet:
1 Umlage zur Landwirtschaftskammer für Tirol:
Vorschreibung für 1938
(19% der Landesgrundsteuer) RM. 211.09
Rückstände aus den Jahren 1936/37 RM 212,97 (durchgestrichen, Anm: eingez.)
2 Bezirksbauernkammer-Umlage:
Vorschreibung für 1938
(11 % der Landesgrundsteuer) RM 122.43
Rückstände. aus den Jahren 1936/37 RM 122,43 (durchgestrichen)
insgesamt: RM 668.92 (durchgestrichen, auch 122.43 durchgestrichen; darunter 333.52)
Ich bitte diese Beträge - soweit noch nicht geschehen - alsbald
einzuheben und an die Landesbauernschaft Alpenland in Salzburg,
Postsparkassenkonto19075
oder Konto bei der Landeshypothe-
kenanstalt in Salbzurg 1091
zu überweisen sowie die Zahlungen deutlich als „Umlagen“
zu kennzeichnen.
B.w.!