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- 1912-04-17 (Creation)
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ten Bachbettes oberhalb - katastrophal und zerstörte einen
ist.
kleinen Durchlass, der für die Bachabfuhr nicht bestimmt xxxx
An dem Tallaufe ist die Bahn nicht interessiert, wohl aber
an der fachgemässen - mit Sperren - Verbauung des Talinnern.
Nachdem letztere Absicht besteht, tritt der Vertreter, vorbe
haltlich der Genehmigung der K.k. Staatsbahn-Direktion Inns-
bruck der Sache näher und würde in diesem Falle ein Beitrag
in Aussicht stehen.- Die Gefahrenzone wird jedoch nur mit
100 m links und rechts des Bahnobjektes bemessen, somit mit
200 m Länge. Wenn bei dieser einfachen Linienführung hier der
km. mit 100.000 K Neuherstellung (bei Gefährdung ist der Bahn-
körper lokal gestört) bewertet wird, ergäbe dies für 200 m
Länge 20.000 K. Danach ergibt sich der Bahnbeitrag (70 %
Staat, 15 % Land, 15 % Gemeinde Flaurling, Oberhofen, Staats-
bahn und Reichsstrasse) in den 15 % Interessentenbeitrag inbe-
griffen mit 12 %.
Dies vorbehaltlich der Genehmigung der K.k. Staats-
bahn-Direktion Innsbruck.
Um eine Protokollsabschrift zu Handen der K.k. Staats-
bahn-Direktion wird ersucht.
Für die K.k. Staatsbahn-Direktion Innsbruck:
Stingl. m/p.
B.O.K.