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- 1912-04-17 (Vervaardig)
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Der Vertreter der K.k. Strassenverwaltung erklärt
vorbehaltlich der Genehmigung der K.k. Statthalterei Folgendes:
Die Länge der im Gefährdungsgebiete gelegenen Salz-
strasse wird mit ca. 300 m angenommen und zwar in der Strecke
zwischen km 10.55 - 10.85.
Nimmt man den Wert der normal gebauten Strecke bei
4.0 m Strassenbreite inkl. Grund mit 6.00 K per laufenden
Meter an so ergibt sich ein Betrag von 1800 K.
Die im Gefährdungsgebiete liegende Kanzingbachbrücke
inkl. der anstossenden teilweise vom Aerar rekonstruierten
Uferbauten wird mit rund 3.000 K in Rechnung gestellt; demnach
ergibt sich ein Konkurrenzwert von 4.800 K oder abgerundet
5.000 K.
Nachdem die Bahn wenigstens den 10 fachen Wert der
Strasse repräsentiert, daher mit ca. 50.000 K in die Konkurrenz
einzubeziehen wäre, die Liegenschaften mit ca. 150.000 K be
wertet sind, würde sich der Beitrag der K.k. Strassenverwaltung
im Verhältnis von 1 : 10 bezw. 1/3 : 2/3 stellen, und würde
daher die K.k. Strassenverwaltung ein Beitrag von ca. 3.0 %
zum Interessentenbeitrage treffen.
Diese Beitragsquote würde auch für die Erhaltung der
Baustrecke zugesichert.