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- 1912-04-17 (Vervaardig)
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Die Vertreter der Gemeinden Flaurling und Oberhofen
erklären, dass unter der Voraussetzung, dass obige Beitrags-
leistung von der Reichsstrasse geleistet wird und dass der
übrige Teil von der K.k. Staatsbahn geleistet wird - die ge-
nannten Gemeinden von den 15 % zwei Drittel, slao 10 % der Bau-
summe zusichern, und die Erhaltungskosten im selben Masstabe
tragen, soweit dieselben den Ertrag des Erhaltungsfondes über-
steigen.
Hinsichtlich der Aufteilung dieser 10 % unter den
Gemeinden Oberhofen und Flaurling behalten sich die Gemeinde-
vertreter den Beschluss der Gemeindeausschüsse vor.
Die Gemeinden haben nun vor kurzem angesucht, dass ober-
halb der Reichsstrassenbrücke Uferverbauungen am Bachrinnsale
ausgeführt werden. Diese Bauten stellen sich auf rund 11.000 K,
sodass unter Einbeziehung dieses Betrages zu den mit 139.000 K
veranschlagten Erfordernisse des Projektes inklusive Elementar-
kredit (16.000) die Gesammtkosten sich auf 150.000 K erhöhen.
Für diese Gesammtsumme gilt ebenfalls die oben gegebene Zu-
sicherung.
Was die Aeusserung der K.k. Staatsbahnvertretung be-
trifft, so können sich die Gemeinden dieser Anschauung niemals
anbequemen.
Seit dem Bahnbau und anlässlich dieses Bahnbaues schon