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- 1912-05-01 (Creation)
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2 Seiten
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K. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg.
Innsbruck, am 1. Mai 1912.
XN615/4
BETREFF: Innregulierung bei Flauerling.
An
die Gemeindevorstehung
in
Flauerling.
Mit Rücksicht auf das Ergebnis der am 19.April
l. J. im Sinne des § 83 W.R.G.an Ort und Stelle durch-
geführten wasserrechtlichen Verhandlung, findet die
k.k.Statthalterei den Tiroler Landesausschuß im Sinne
der §§ 41 und 86 W.R.G. die wasserrechtliche Bewilli-
gung für die Herstellung zweier hochwasserfreien Tra-
versen (N:8 und 9)am Innfluße im Gemeindegebiete von
Flauerling nach dem eingebrachten Projekte hiemit zu
erteilen, nachdem dieses Projekt in öffentlicher Hin-
sicht zulässig erscheint und gegen dasselbe keinerlei
Einwendungen erhoben wurden.
Hiebei wird zur Bedingung gemacht, daß der Kopf
der Traversen nicht weiter gegen das linke Ufer der
Gemeinde Pettnau (Fraktion Oberpettnau) vorgreift, als es
dem genehmigten einheitlichen Innregulierungsprojekte
das mit dem der wasserrechtlichen Verhandlung unter-
zogenen gegenständlichen Projekte vollkommen überein
stimmt, entspricht.
Auf Grund des § 86,W.R.G.wird für die Vollendung
der projektierten Arbeiten die Frist von einem Jahre
vom Beginne der Rechtskraft der gegenwärtigen Ent-
scheidung bestimmt.
Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an
./.