Código de referencia
Identificador/es alternativo(os)
Título
Fecha(s)
- 2013-09-17 (Publicación)
- 2013-09 (Creación)
Nivel de descripción
Unidad documental simple
Volumen y soporte
digital, Seite 29
Nombre del productor
Historia biográfica
Die Tiroler Tageszeitung (TT) ist die reichweitenstärkste Tageszeitung im Bundesland Tirol. Sie erscheint sechsmal wöchentlich mit acht lokalen Ausgaben: Schwaz, Reutte, Osttirol, Landeck, Kitzbühel, Kufstein, Imst und Innsbruck.
Institución archivística
Historia archivística
Alcance y contenido
Das Finanzamt bittet Vereine, die ihr Budget durch Feste mit bekannten Musikern auffetten wollen, trotz Gesetzesnovelle zur Kasse.; Die Aufregung war groß und die Verunsicherung unter den Vereinsfunktionären noch größer, als bekannt wurde, dass das Finanzamt einige Vereine im Zillertal genauer unter die Lupe nahm. Wie berichtet, wurde die Sportvereinigung Stumm von den Steuerprüfern zur Kasse gebeten, weil der Verein als Veranstalter des Ursprung-Buam-Festes mehr als den steuerlichen Freibetrag von 7300 Euro eingenommen, ihn aber nicht versteuert haben soll. „Wir haben gegen den Bescheid berufen, das Verfahren läuft noch“, teilt Vereinsobmann Karl-Heinz Strasser gestern auf Anfrage der TT mit. Der Gewinn sei doch nun nur noch halb so groß und unter diesen Umständen könne man weder das Fest weiter veranstalten noch das Vereinsleben aufrechterhalten, betont Strasser. Man werde mit dem Steuerberater nach einer Lösung suchen. „Nur, wenn wir eine sinnvolle Regelung finden, werden wir das Fest weiter veranstalten“, sagt Strasser und meint: „Immerhin hat sich NR Hörl für gesetzliche Änderungen zugunsten der Vereine eingesetzt. Das hilft uns schon.“ So wurde u.a. die Steuerfreibetragsgrenze von 7300 auf 10.000 Euro angehoben.; Über die diversen Neuerungen informierte kürzlich der Steuerberater Helmut Schuchter auf Einladung des Zillertaler Planungsverbandes im Europahaus. Das Interesse war riesig, der Saal mit beinahe 150 Zuhörern bummvoll. Mit den beiden neuen Begriffen kleines und großes Vereinsfest werde nun klar festgelegt, bei welchen Veranstaltungen die Körperschafts- und Mehrwertsteuer fällig ist, informierte Schuchter. Beim kleinen Vereinsfest muss die gesamte Organisation inklusive Verpflegung von Vereinsmitgliedern und ihren nächsten Angehörigen abgewickelt werden. Darunter fallen auch Unterhaltungseinlagen, die bestenfalls durch Künstler erfolgen dürfen, die nicht durch Radio und Fernsehen bekannt sind. Die Besucherzahl ist dabei unerheblich.; „Dann müssen wir jetzt eben selbst singen und musizieren“, scherzte so mancher im Saal. Ein kleines Schlupfloch entdeckte Florian Rieder, Obmann der Landjugend Schwendberg: „Wenn wir ein Fest in einem Gasthaus veranstalten und das Gasthaus eine bekannte Musikgruppe engagiert, dann ist das ein kleines Vereinsfest. Schließlich bezahle ich die Lokalität und die Musik war da eben schon dabei.“ Schmunzelnd stimmte Helmut Schuchter ihm zu.; „Die Rahmenbedingungen sind jetzt zwar etwas besser, aber wir wissen nicht, ob weiter exekutiert wird. Wir lassen das auf uns zukommen“, meinte Obmann-Stv. Franz Haidacher vom Zeller Fußballclub anschließend im Gespräch mit der TT. In Zell ist das Finanzamt wegen des Haderlumpen-Open-Airs am Prüfen. Franz Hauser, Obmann des Zillertaler Blasmusikverbandes, ist überzeugt: „Wenn der Jahresumsatz eines Vereins 40.000 Euro übersteigt, braucht er einen Steuerberater. Es ist sonst zu kompliziert.“ Karl-Heinz Strasser aus Stumm findet das bedenklich. „Das Geld, was der kostet, fehlt uns dann woanders.“;