Item 14 - Erinnerung an Lehrjungen

Reference code

AT StA Imst StV-2-14

Alternative identifier(s)

Title

Erinnerung an Lehrjungen

Date(s)

  • 1800-01-01 - 1899-12-31 (Creation)

Level of description

Item

Extent and medium

Papier-Abschrift 1 Blatt

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Scope and content

Wenn die Lehrjungen dem Lehrmeister übergeben werden, sollen ihnen alle das Handwerk betreffende Kenntnisse beigebracht werden. Vom Meister ist für das zeitliche und ewige Wohl zu sorgen. Während der Lehrzeit hat der Meister für die Lehrjungen wie rür seine eigenen Kinder zu sorgen. Dafür sollen die Lehrjungen eine kindliche Liebe gegen den Lehrmeister zeigen und immer beflissen sein, das Gute ihres Meisters zu befördern und das Schädliche zu verhindern. Weiters sollen sie folgsam, treu und fleißig sein und sich niemals zur Untreue verleiten lassen. Ein Lehrjunge darf niemals ohne Erlaubnis aus dem Hause gehen und auch das Spielen sorgfältigst vermeiden. Für Lehrjungen ist es die strengste Pflicht, die Wiederholungsschule und die Christenlehre während der ganzen Lehrzeit fleißig zu besuchen. Jeder Lehrjunge muß vor seiner Freisprechung ein Schulbesuchszeugnis vorlegen. Wenn dies alles befolgt wird, kann er auf einen guten Lehrort hoffen und er wird sich sein Brot auf eine ehrliche Weise verdienen.

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Publication note

Tiroler Geschichtsquellen 32/M14

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