Reference code
Alternative identifier(s)
Title
Date(s)
- 1780 (Creation)
Level of description
Series
Extent and medium
Papier-Abschrift Doppelblatt unbeglaubigt
Repository
Archival history
Scope and content
Auszug aus einer Gesellenordnung (Knechtartikel brief) 1. Wenn sich einer einkaufen will, soll ihn der Büchsenmeister fragen, ob er ehelich geboren sei, wo er das Handwerk erlernt habe und ob er die iihrzeit vollendet habe. 2. Er soll alle Quatember in die Zunftbüchse einen Vierer zahlen. 3. Es soll keiner den anderen wegen der Arbeit oder des Lohnes beschimpfen, bei sonstiger Strafe. 4. Der Büchsenmeister oder Büchsenknecht ist berechtigt, Kerzen oder anderen Bedarf einzufordern. 5. Weder Meister noch Knecht sollen auf öffentlichen Plätzen spielen, Würfeln oder Karten auflegen. 6. Ein inländischer Knecht zahlt 6 kr Einschreibgeld, ein ausländischer 12 kr und muß geloben, daß er der Bruderschaft gehorsam sein wolle. 7. Laut Artikel 28 ist das Fluchen auf Gassen und in Wirtshäusern nach Tiroler Landsrecht und der Polizeiordnung wie ein Verbrechen zu bestrafen und anzuzeigen.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
Existence and location of originals
Existence and location of copies
Related units of description
Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 32/M221