Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1823-05-23 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Kundmachung des Landgerichtes Imst an die Müller- und Bäckerinnung wegen Mißbräuche bei der Aufdingung und Freisprechung eines Lehrjungen. Der Innung wird aufgetragen darauf bedacht zu sein, nur solche Bräuche zu gestatten welche zur Bildung der angehenden Gewerbsgenossen in ihren Kenntnissen dienen können. Zur Bildung ordentlicher Gewerbsgesellen wird angeordnet, daß jeder sich strengstens des Blaumontagmachens enthalten solle. Es wird jeder Meister angewiesen seine Gesellen oder Arbeiter an jedem Werktag zur Arbeit anzuhalten, km Weigerungsfälle hat er die Anzeige an das betreffende Landgericht zu machen und in das Arbeitszeugnis einzutragen oh der Geselle an Werktagen gearbeitet habe oder nicht. Die Meister haben ihren Gesellen mit gutem Beispiel in der Arbeitsamtkeit und Ordnung voranzugehen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 32/M322