Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1833-04-23 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Das Landgericht Imst schreibt an die Müllerzunft in Imst, daß sieh der Fall ergeben habe, daß im Mehl des Militärmagazins eine Menge Sand vorgefunden wurde. Dies komme daher, daß die Vermahlung übereilt und beim ersten Gang die Steinholer gespannt werden. Durch die Mühlgesetze ist eine Verstaubung von 3% festgelegt, weshalb es darauf ankommt, daß die Reinigungsvorschrift streng gehandhabt wird. Es soll nicht durch zu enge Spannung der Steine die Frucht schon beim ersten Ablauf zu Mehl verrieben werden. Vom Hofkriegsrat wird angeordnet, daß vom Chefarzt Proben aus dem Militärbrot zu entnehmen sind, um diese chemisch zu untersuchen und die Schuldtragenden zum Schadenersatz zu veranlassen. Die betreffenden Müller müssen den gesetzwidrigen Mehlvorrat auf Kosten der Schuldtragenden als Viehfutter verkaufen, und sollen von der politischen Behörde die gesetzliche Strafe erhalten.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 32/M325