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- 1646-04-26 (Creation)
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Extent and medium
Original Papier 4 Blatt mit Verschlußsiegel
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Der Schwager des verstorbenen Gerichtsinhabers Franz von Grienberg, der Herrschaft Imst, Hans Georg von Oppolz, nimmt zu den Entschädigungsforderungen der Stadt Imst bezüglich des zugemauerten Viehtriebs zwischen dem Schloß und der welshergischen Behausung Stellung. Durch die Errichtung eines Saales wurde der tägliche Vichtricb, sowie die Zuleitung von Wasser bei Feuersgefahr ohne Zustimmung der Bürgerschaft unterbunden. Oppolz beruft sich auf den Kaufbrief seines Schwagers vom 24. Okt. 1615, wonach Hans Selos, Martin Kapeller, Christan Hell und Eva Tagwercher mit Zustimmung des Spitalpflegers als Grundherrschaft, die strittige Behausung samt Grund verkauften. Oppolz beruft sich auf diesen Kauftitel und lehnt eine doppelte Abstattung der Duichlriebsrechie an die Bürgerschaft ab. Es sei verwunderlich, daß die Nachbarn ihre Rechte erst nach 31 Jahren geltend machen, die durch Brief und Siegel abgelöst bzw. ersessen seien. Ebenso werden eingeforderte Kirchenbeiträge nach mehr als 20 Jahren abgelehnt, zumal für eine Glocke ohnedies 100 Gulden gespendet wurden.
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Script of material
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 32/M354