Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1818-04-15 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier Abschrift 4 Blatt beglaubigt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Das k.k. Salinen-Waldamt Imst teilt der Gemeinde vorstehung mit, daß in der Anlage eine Abschrift der beantragten Bannlegung in der Grarnlach(Gramlich)-Waldung übermittelt wird und der Tag für die angezeigte Vermarkung rechtzeitig angekündigt wird. Im Begleitschreiben das Landgerichtes Landeck wird aufgetragen, die Bannlegung in den Gemeinden Fließ, Landeck und Hochgallmigg öffentlich bekannt zu machen. Das Schreiben des Salinen-Waldamtes Imst an das Landgericht Landeck, wird zum Schutz der Nachkommen und des Nährstandes der Gramlach-Wald Parz. Nr. 368 als Schutzwald erklärt, weil er bei Errichtung der neuen Handelsstraße abgeholzt werden mußte. Daher wird der Wald für die Gemeinde Angedair innerhalb genannter Grenzen (Kohlplatzl, Kellerle-Riese (Kellerle-Riß), Gaistal, Urgner Weg, Alpe nach der Leitung, an das Joch) mit acht Marksteinen versehen: 2 am Bergfuß, 2 hei der Krümmung der Rieser, 2 beim Ausgang der Rieser (Rißer) und 2 gegen das Hochgebirge. Für Jungbäume werden 3 Gulden und für Stämme 6 Gulden Strafe bei Holzfrevel festgesetzt. Angedair hat einen Aufseher zu wählen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1806 – 1812
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 31/86