Das k.k. Salinen-Waldamt Imst teilt der Gemeinde vorstehung mit, daß in der Anlage eine Abschrift der beantragten Bannlegung in der Grarnlach(Gramlich)-Waldung übermittelt wird und der Tag für die angezeigte Vermarkung rechtzeitig angekündigt wird. Im ... »
Das k.k. Salinen-Waldamt Imst teilt der Gemeinde vorstehung mit, daß in der Anlage eine Abschrift der beantragten Bannlegung in der Grarnlach(Gramlich)-Waldung übermittelt wird und der Tag für die angezeigte Vermarkung rechtzeitig angekündigt wird. Im Begleitschreiben das Landgerichtes Landeck wird aufgetragen, die Bannlegung in den Gemeinden Fließ, Landeck und Hochgallmigg öffentlich bekannt zu machen. Das Schreiben des Salinen-Waldamtes Imst an das Landgericht Landeck, wird zum Schutz der Nachkommen und des Nährstandes der Gramlach-Wald Parz. Nr. 368 als Schutzwald erklärt, weil er bei Errichtung der neuen Handelsstraße abgeholzt werden mußte. Daher wird der Wald für die Gemeinde Angedair innerhalb genannter Grenzen (Kohlplatzl, Kellerle-Riese (Kellerle-Riß), Gaistal, Urgner Weg, Alpe nach der Leitung, an das Joch) mit acht Marksteinen versehen: 2 am Bergfuß, 2 hei der Krümmung der Rieser, 2 beim Ausgang der Rieser (Rißer) und 2 gegen das Hochgebirge. Für Jungbäume werden 3 Gulden und für Stämme 6 Gulden Strafe bei Holzfrevel festgesetzt. Angedair hat einen Aufseher zu wählen.
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