Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1842-09-20 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt mit Unterschrift
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Laut Kreisamtsdekret ist es nur jenen bedürf tigen Gemeindemitgliedern gestattet Ziegen aufzutreiben, welche keine Kuh überwintern können. Künftig darf bis 3 Personen eine Ziege, bis 6 Familienmitglieder dürfen 2 Ziegen und ab 7 Personen 3 Ziegen gehalten werden. Familien mit über 6 Kühen dürfen keine Ziegen halten. Diese Ziegenbeschränkung bezieht sich nur auf Staats-, Gemeinde- oder Stiftungswald. Der Vorsteher ist beauftragt bis spätestens Oktober jährlich der Revierförsterei ein Verzeichnis der Besitzer und aufzutreibenden Ziegen in die Waldweiden, der Zahl der Familienmitglieder und der Weideplätze mitzuteilen. Das Verzeichnis wird von der Revierförsterei geprüft. Ein tauglicher Flirte hat anhand des genehmigten Verzeichnisses die Ziegen aufzutreiben. Das Verzeichnis ist nach heiligendem Formular zu verfassen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1806 – 1812
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 31/90