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Title
Date(s)
- 1842-09-20 (Creation)
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Item
Extent and medium
Original Papier Doppelblatt mit Unterschrift
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Scope and content
Laut Kreisamtsdekret ist es nur jenen bedürf tigen Gemeindemitgliedern gestattet Ziegen aufzutreiben, welche keine Kuh überwintern können. Künftig darf bis 3 Personen eine Ziege, bis 6 Familienmitglieder dürfen 2 Ziegen und ab 7 Personen 3 Ziegen gehalten werden. Familien mit über 6 Kühen dürfen keine Ziegen halten. Diese Ziegenbeschränkung bezieht sich nur auf Staats-, Gemeinde- oder Stiftungswald. Der Vorsteher ist beauftragt bis spätestens Oktober jährlich der Revierförsterei ein Verzeichnis der Besitzer und aufzutreibenden Ziegen in die Waldweiden, der Zahl der Familienmitglieder und der Weideplätze mitzuteilen. Das Verzeichnis wird von der Revierförsterei geprüft. Ein tauglicher Flirte hat anhand des genehmigten Verzeichnisses die Ziegen aufzutreiben. Das Verzeichnis ist nach heiligendem Formular zu verfassen.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 1806 – 1812
Existence and location of originals
Existence and location of copies
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 31/90