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Verzeichnungseinheiten
1639 Juli 28 Reutte
AT GemA Wängle 7-9-10 · Einzelstück · 1639-07-28
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen den Untertanen zu Oberwenngien und denen zu Niderwennglen in der Aschaw kommt es vor dem Richter Hans Zehenndtner, Gericht Emberg, wegen der Holz- und Weidenutzung in den drei Tälern Lenetal, Riztal und Fürchtal zu einem gütlichen Vergleich, welcher bereits vom Amtsvorgänger Esaias Schyrle sei., Richter Josef Tasch und Waldmeister Oswald Keller, Hans Opi, Bürger zu Reuti, und Jakob Frannckh, Gerichtsschreiber, am 12. Dez. 1628 bei der Tagsatzung verhandelt worden war. Nach dem Vorbringen des Georg Pföffer von Niderwennglen und des Thomas Schraz von Oberwenngien, nach Einsicht in den obskuren abtischen Vertrag von 1588 und in den Abschied des Ludwig Maurus, ehemaliger Mair in der Aschaw, kommt es zum Lokalaugenschein und zur Aufhebung des alten Vertrages, weil er der Tiroler Waldordnung gänzlich widerspricht. Die Holznutzung wird in sechs Vergleichspunkten an genannten Orten neu geregelt und im Lennetal ein Bannwald festgelegt. Die Vergleichskosten zahlen beide Teile je zur Hälfte. Siegler: Hans Zehenndtner, Richter zu Emberg

1669 Okt. 15 Wien
AT GemA Wängle 7-9-11 · Einzelstück · 1669-10-15
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaiser Leopold konfirmiert auf Bitte des Mair vom Gericht und Gemeinde der Pfarre Aschaw die Privilegien und Freiheiten, welche Erzherzog Maximilian, Ferdinand Karl und zuletzt Sigmund Franz am 13. Aug. 1663 bestätigt haben. Im inserierten Freiheitsbrief beruft sich Maximilian auf den alten Baudingbrief von 1499, welcher vom Gotteshaus St. Mang in Füssen für die niedergerichtliche Obrigkeit der Pfarre Aschaw ausgestellt worden war. Darin werden die Grenzmarken vom Schwaiger im Seebach beim Lech usw. beschrieben, weiters die Holzrechte oberhalb des Rotlechs für die Aschawer, die Waldzuteilungen lt. Brief vom 14. April 1608, sowie die Jagd- und Fischereirechte. Dafür hat die Pfarre Aschaw genannte Reichnisse und Abgaben an die Festung Ehmberg, an das Kloster Füeßen bzw. an den Pfarrer von Aschaw zu leisten. Der Mair in der Aschau soll mit den 12 Geschworenen Urteil sprechen und nach altem Herkommen die niedergerichtlichen Aufgaben in allen gütlichen Handlungen, insbesondere die Waldordnung vollziehen, sowie den Schankpfennig einheben. Diese Ordnung wird zu Innsbruck am 8. Aug. 1613 bestätigt, bezüglich des Gemsen jagens am 3. Sept. 1651 in Haiterwang um sechs Punkte erweitert. 1663 werden diese Privilegien neuerlich, doch mit Ausnahme des limitierten Wildbanns und der Punkte 33, 35 und 36 der Niedergerichtsordnung, bekräftigt. Kaiser Leopold konfirmiert obige inserierte Privilegienbestätigungen unverändert. Siegler: Kaiser Leopold I. mit Unterschrift

1718 März 26 Wien
AT GemA Wängle 7-9-12 · Einzelstück · 1718-03-26
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaiser Karl VI. konfirmiert auf Bitte der gesamten Pfarre Aschau, Gericht Ehrenberg, die letztmals von seinem Bruder Kaiser Josef I. am 30. April 1707 bestätigten Privilegien, welche dieser unverändert von Kaiser Leopold wortwörtlich inserierte (vgl. Nr. 2). Die von Josef I. anno 1707 konfirmierten Privilegien sind nicht erhalten, doch in der Privilegienkonfirmation Kaiser Karls VI. vollinhaltlich übernommen. Auch Kaiser Karl VI. bestätigt die Privilegien und Freiheiten seiner Vorgänger unverändert. Siegler: Kaiser Karl VI. mit Unterschrift

1744 Feber 20 Wien
AT GemA Wängle 7-9-13 · Einzelstück · 1744-02-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Königin Maria Theresia bekräftigt dem Mair, Gericht und der gesamten Gemeinde der Pfarre Aschau, Gericht Ehrenberg, die von ihrem Vater Kaiser Karl VI. am 26. März 1718 bestätigten Privilegien, Gnaden und Freiheiten, wie sie ihre Vorgänger seit Maximilian III. konfirmiert haben (vgl. Nr. 2 und 3). Maria Theresia bestätigt den Supplikanten für ihre getreuen und standhaften Dienste am Erzhaus die Privilegien unverändert, nachdem sie die o.ö. geheime Behörde um ihr Gutachten befragt hat. Siegler: Maria Theresia mit Unterschrift

1826 Juni 20 Reutte
AT GemA Wängle 7-9-14 · Einzelstück · 1826-06-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen den Hofinhabem zu Oberletzen und der Gemeinde Lech kommt es wegen Schäden durch Viehtrieb zum Vergleich. Lech darf zweimal wöchentlich die Heimweide durch die Heimwege hinauf und durch den Herrschaftswald das Vieh ungehindert weiden lassen, jedoch nicht den Lehnbach-, Frick- und Sennerwald betreten. Der Hof Oberletzen ist befugt, seine Weideplätze bis zum Seebach zu nutzen und auch den Viehtrieb durch die Herrwege zu fuhren. Versprengtes Vieh vom Hof darf von der Gemeinde nicht gepfändet werden, sondern ist zu dulden. Dieser Vergleich ist bis zur Auffindung alter Urkunden gültig. Beide Teile verpflichten sich, kein Vieh ohne Hirten aufzutreiben. Unterschriften: Franz Frick, Franz Anton Pföffer, Josef Maria Nauß, Martin Senner, Franz Schretter und Johann Martin Krepp

1850 ca.
AT GemA Wängle 7-9-15 · Einzelstück · 1850
Teil von Gemeindeverwaltung

Grenzbeschreibung für die Gemeinde Höfen mit ihren Nachbargemeinden Reutte, Weissenbach, Wängle und Lech. Die Grenze beginnt an der Straße nach Weissenbach mit dem Grenzstein: H-R-W südwestlich von einer Bildsäule und endet nach ausführlicher Beschreibung bei der Gundenspitze ober den Lawinen, wo der dreifache Grenzpunkt mit Weissenbach, Höfen und Wängle gebildet wird.

1848- 1852
AT GemA Wängle 7-9-16 · Serie · 1848 - 1852
Teil von Gemeindeverwaltung

Vollmachtserklärungen der Gemeinden Weißenbach, Höfen, Lech und Wengle samt Wahlprotokollen für die Nominierung der jeweils sechs Bevollmächtigten zur Ablösung der Servituten in den vorbehaltenen Staatswäldern vom Jahre 1848. Wengle nominiert Matthäus Scheiber, Josef Weirather, Georg Leuprecht, Martin Weyrather, Andrä Pohler und Josef Anton Beyrer. Die Vollmacht wird bei der Gemeindeversammlung von 29 Stimmberechtigten aus Wengle eigenhändig unterfertigt. Im Vergleich überläßt das Aerar obigen vier Gemeinden mit Ausschluß der Fraktion Oberletzen die Benutzungsrechte in den Wäldern Ehrau, Saldenerwald, Stuibenberg und Lähnwald, Führerberg, Brunnwald usw., Birkentalwald und 10 weitere genannte Wälder. Der Fraktion Oberletzen werden der Holzberg- und Angerbergwald, der Zinngießerwald und Teile des Musauer Holzbergwaldes mit genannten Grenzen übergeben. Weitere 8 genannte Wälder verbleiben beim Aerar (19. Okt. 1848). Wengle schließt am 17. Sept. 1850 mit der Waldvermarkungskommission ein Grenzprotokoll für die Wälder im Schwarzwassertal, ebenso die anderen Gemeinden (11 kolorierte Pläne liegen bei). Diese Vermarkungsprotokolle werden am 4. Nov. 1852 von der Berg- und Salinendirektion Hall bestätigt und am 13. Nov. auf fol. 924 verlacht.