Zwischen den Rattenberger Landgerichtsuntertanen, den Brixleggern, Ratveldern, auch Söllleuten kommt es mit den Bergwerksleuten vor dem Waldmeister Bernhard Rorpacher wegen der Nutzung der Schwarzwälder zu einem Gerichtsabschied. Innsbruck entscheidet, dass es bei der alten Waldordnung Herzog Georgs von Bayern bleiben soll und die Nutzung der Heimhölzer für den Hausbedarf aufrecht bleibe.
Die Eheleute Anna und Martin Moser zu Krumppach unter der Hachl vergleichen sich mit der den Lehensassen zu Ratemberg und Ratvelden wegen strittiger Viehweiden und dem Grasgeld in der Au. Siegler: Hans Ulrich Gotsch, Hauptmann zu Ratemberg, und Karl Schalber, Landrichter Zeugen: Martin Emppacher zu Vochental, Christian Vasser und Ruprecht Schwarzenperger, beide am Krambsach
Rattenberger und Radfelder (Dorf)öffnung in 33 funkten betrifft allgemeine Gerichts- und Landesangelegenheiten, aber auch Forst- und Weiderechte mit genannten Grenzen beim Auttenbach, Rötenbach, im Asttal, die Holzriese beim Kösslstein durch die Summerau und in dem Puechloch. Weiters muss der Richter denen von Ratfelden den Amtmann leihen, um die Zaungrenzen festzustellen. Die Straße vom unteren Tor entlang des Wassers nach Ratfelden muss durch das Dorf führen und breit genug für zwei Wagen sein. Weidetermine, Bannzäune, Auftriebe und Anbautermine werden festgelegt. Als Pfandhöfe werden zu Ratfelden die Güter des Ebersperger, des Schreiber, des Tandler auf dem Pichl, das Freundsbergergut, das Gut des Lindl Gatti er und jenes in dem Amwerg bestimmt. Schließlich werden noch die Abgaben geregelt. Siegler: Christoph Kolb, Stadt- und Landrichter zu R.
Zwischen den Lehensassen der Stadt Ratemberg und der Dorfgemeinde Ratfelden als Kläger einerseits und dem Hans Hueber zu Hintermauckhen am Zimermosperg als Beklagten anderseits kommt es vor dem o.ö. Regimentsrat Jakob von Tierberg wegen eines Holzbeschlags am Polen- und Mauckhenbach zu einem Besitzstreit. Die Rattenberger Lehensassen sind durch Matthäus Niderkhircher, Jakob Fiechter, Gastgeber, Simon Hofer, Kupferschmied, Georg Obermayr und Valentin Lechner, Bierbrauer, vertreten, die Ratfelder durch Leonhard Moser, Sebastian Hampacher, Georg Mayr, Georg Windl, Matthäus Well und Peter Hueber. Als Mitbesitzerin soll auch Barbara Keil, Ehefrau des Beklagten (Anweiser: Georg Kern und Hans Schwarzenperger), gehört werden. Es wird geurteilt, dass die Kläger dem Ehepaar 700 fl zahlen sollen, welches dafür auf den strittigen Wald verzichtete und dort kein Holz mehr schlagen darf. Das bereits geschlagene Holz soll den Eheleuten verbleiben. Die Kommissionskosten haben die Lehensassen alleine zu bezahlen. Siegler: Jakob von Tierberg, o.ö, Regimentsrat und Kommissar Zeugen: Balthasar Hefer und Franz Christoph Steger, beide Gerichtsprokuratoren zu Ratemberg
Jakob Fuchs, Bergrichter und Waldmeister zu R., stellt den Lehensinhabern der Stadt und jenen von Ratvelden gegenüber dem Peter Margreiter zu Hochenprunn am Zimermosperg, Inhaber des halben Gutes Hintermauckhen, einen Mark- und Vergleichsbrief aus. Margreiter hat das Gut und den strittigen Wald unlängst von Hans Hueber gekauft. Zur Feststellung der genannten Grenzen erscheinen von Ratvelden und R. Georg Weindl, Erhard Kolland und Kaspar Frischeisen, weiters von der Gemein Franz Zach, Simon Hofer, Paul Schmalz und Sebastian Hainpacher, sowie Peter Margreiter als Käufer. Siegler: Der Aussteller Zeugen: Hans Leimbinger, Berggerichtsschreiber, Simon Parth, Schuhmachermeister, Hans Junckholzer zu Weng bei Brixlegg
Thomas Kirchler, Bürger und Bankmetzger zu R., und Thomas Hasser zu Ratfelden, beide Baumeister der Lehensassen der Stadt R. und Gemeinschaft Ratfelden, weiters Franz Zach, Lebzelter, Hans Schalter, Gastgeber und Martin Gwercher, alle Bürger zu R., Ruprecht Unterzainer, Jakob Welzenperger, Hans Schmalz, Georg Tischler und Andrä Stolz, alle Ratfelden, bekunden anlässlich der Archenbaurechnung, dass Hans Azl und Hans Pranpeckh, Inhaber der Unter Schnueggen zu Voldepp im Moserfeld, mit den Ratfelder Lehensassen gemeinsam Wun und Weide nutzen, folglich auch zur jährlichen Archenerhaltung beitragen. Da die Voldepp er diesen Grund jenseits des Inn alleine nutzen, verzichten die Lehensinhaber von Ratfelden auf dieses Grundstück und werden mit 100 fl entschädigt. Siegler: Johann Christian Moser, Hauptmann der Festung R., und Matthias Bernhard Wüser von Wüsenfeld zu Aichegg, Stadt- und Landrichter zu R. Zeugen: Christian Steeger am Krambsach und Wolfgang Agerer, Seehüter im Mosertal
Vor genannten Kommissionsmitgliedern kommt es in Salzburg mit dem Deputierten Franz Anton Helbmreich nach den vorgebrachten Beschwerden zur Neuregelung der Stolordnung. Die Krankenölung ist unentgeltlich, doch soll der Beichtkreuzer bei der Einsammlung der Beichtzettel weiter bezahlt werden und dem Priester beim Krankenbesuch ein Pferd beigestellt werden. Bei Begräbnissen, Hochzeiten und Taufen werden die genannten Stolgebühren eingehoben, die je nach der Vermögenslage anhand des Inventars unterschiedlich hoch sind.
Vertrag zwischen dem Schloss Rattenberg und den Lehensassen von Radtfelden. Christoph Fuchs von Fuchsperg, Hauptmann zu Kuefstain, beurkundet den Vergleich zwischen den Lehensassen der Stadt R. und jenen von Radtfelden wegen der strittigen Fuhren, Roboten und 'Nachtschichten. Die Rattenberger Urbarslehen sollen alles Holz und zehn Mutt Getreide vom Wasser in das Schloss hinauffuhren sowie den Kabisgarten betreuen. Auch Hausrat und Stroh sind für den Hauptmann zu führen. Die Rattenberger Lehen müssen den Radfelder Lehensassen 600 Berner Hilfszins für den Rübenanbau zahlen. Zur Wacht sind neben den Urbarbsleuten alle Lehensassen samt den Brixleggern verpflichtet. Siegler: Der Austeller
Anton Margreitter, Jakob Gasteiger und Peter Sappl, Bauersleute zu Ratfelden, verkaufen dem Josef Margreiter auf der Saulueg die sog. Somerau, die dem Kloster Seeon grundrechtbar ist, um 150 fl zu genannten Bedingungen. Siegler: Abt Ruffini vom Kloster Seeon, Siegelbitte an Martin Kelbinger, Unterpropst Zeugen: Johann Egger, Gastgeber, und Georg Rainer, beide Bürger zu R.
Johann Baptist Blau quittiert den Erhalt von 193 fl, welche ihm als Erbe seines Schwiegervaters Heinrich Kremer von den Lehensassen zu R. und Radfelden ausbezahlt wurden, mit seiner Petschaft. Siegler: Der Aussteller Zeugen: Josef Graß und Georg Wölzensperger
Jakob Hueber, Bauer beim Sixtengut zu Ratfelden, stiftet 600 fl anlässlich der Testamentserrichtung für ein monatliches Amt in der Ratfelder Kirche, welches am Sonntag oder folgenden Feiertag abgehalten werden soll. Das Stiftungskapital ist auf dem sog. Roßengut des Stiftes mit 3 1/2 % veranlagt und wurde bei der Erbsabhandlung am 6. Nov. 1750 als Legat dem Erben Georg Welzenberger übertragen.
Abschrift einer 'gemäßigten' Stolordnung für die Gemeinde Ratfelden (vgl. oben Nr. 9), welche mit höchstem Auftrag von der Pfarre Reith zu erstellen war. In Gegenwart des Landgerichtsschreibers Josef Bonaventura Fab er, des Zeller Dekans Josef Raimund Purckhard, des Kooperators Matthias Löder, des Gerichtskassiers Johann Marberger, Wirt zu Reith, Matthias Vorhofers, Bauer zu Reith, sowie der Ratfelder Josef Larch, Jakob Hueber, Hans Gasteiger, Simon Sehenleben, Michael Widmann und Dominikus Pradler werden die geistlichen Dienstleistungen neu taxiert. Mittellose Knappen und Kleinhäusler müssen für die Sakramente, auch Begräbnis und Einsegnung nichts bezahlen. Siegler: Josef Rupert Ritter von Pfeiffersberg, zu Angerberg, zu Haunperg und Mäzen
Andrä Ebner, Bauer zu Radfelden, bekundet, dass er als Erbe seiner verstorbenen Ehefrau Katharina Schwarzenberger, der Gürtelbruderschaft des Augustinerklosters 68 fl schuldet, die er aus Händen des Verwalters Daniel Holzknecht erhalten hat, um die obrigkeitlichen Unkosten bezahlen zu können. Siegler: Johann Franz Kolb von Kolbenthum, Stadt- und Landrichter der Herrschaft R. Zeugen: Anton Johann Schmidl, Joachim Josef Spathund Johann Bemard Appeller, alle Schreiber zu R.
Schuldzession und Quittung für die schwarzledeme Gürtelbruderschaft zu Schwaz um 300 fl vom Kloster zu R. von den Kindern nach Hans Prantl auf Veit Mayr in der oberen Wiltschenau. Siegler: Johann Franz Kolb von Kolbenthum, Stadt- und Landrichter der Herrschaft R. Zeugen: Josef Anton Heisl, Gerichtsprokurator, und Anton Obemauer zu Mosen