Das vor bescheibenes gruntstuk widerum an den VerkaufferHelbert zurückgelöst, und Kauffer Sidrich sein aufgelegtesKaufgelt vom erstern erhalten habe Folglich vorigerkauf fir nul (i?) und nichtig anzusechen bestettiget des KauffersunterschriftFlau...
b. Nur die Feuerlöschgeräthschaften bestreiten beide Gemeindengemeinschäftlich so lange nicht jede Gemeinde ihre eigenen besitzt.c. Die Alpe besitzen beide Gemeinden gemeinschäftlich, esversteht sich also von selbst, daß auch die Alpenkosten gemei...
Legalisierungsurk. Stuv No 222haben die mir persönlich bekanntenEngelbert Markt, Bauer auf Flaurling-berg u. H. Wilhelm Markt ebenfalls Bauerin Flaurling-Berg, die UnterschriftenAuf der vorstehende Urkunde xxx?eigenhändig gefertigtFlaurling am 4. ...
in Spalte18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußtenGewässerstrecken:19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anla...
in Spalte18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußtenGewässerstrecken:19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anla...
in Spalte18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußtenGewässerstrecken:19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anla...
Auf ein oberkeitlicher Veters de anno 1722 No 29beziecht- Gehören die zwei beschriebenenGrundstüke zu der Behausung, undFrühegarten, wegwegen allerseitsRechte hiemit bestens Vorbehalten bleibenAber ein Viertl Lehengut, ohne Behau-sung, sondern blo...