Verordnungen vom 9ten April, und 19. Mai 1758 des Vergleiches vom 16. Juli 1785 vom 24. Brachmonats 1795, undaller einschlägigen früheren Verhandlung gebethen.Zur Bestättigung die Unterschriften.L. V?. v. Guggenberger m/pLandrichterJoh. Nößing m/p...
b. Nur die Feuerlöschgeräthschaften bestreiten beide Gemeindengemeinschäftlich so lange nicht jede Gemeinde ihre eigenen besitzt.c. Die Alpe besitzen beide Gemeinden gemeinschäftlich, esversteht sich also von selbst, daß auch die Alpenkosten gemei...
ling geschuldete Betrag u. ist Flaurling hin-für verpflichtet, ohne weiteren Anspruchan die Gemeinde Polling für die Be-heizung u. allfällig notwendige Reparaturenu. Nachschaffungen im Innern der Schul-zimmer aufzukommen. Die Zahl der vonPolling s...
Copia.Actum in der Landgerichts Kanzley Telfs den 26tenNovember 1825Von dem k.k.pr. Landgerichts Verwalter HerrnAloys von GuggenbergerActuante Joh. Nößing.Diesem Landgerichte ist durch das hohe kreisämtlicheCeskript vom 31ten vorigen Monates Zahl ...
Protokollaufgenommen bei der k. k. Bezirkshauptmann-schaft Innsbruck, am 21. Juli 1890Es erschienen Alois Rauchnagl Vor-steher von Polling, u. Peter Köfler, Vor-steher von Flaurling u. wird von densel-ben in Gegenwart des Gefertigtenüber die strei...