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Datum/Laufzeit
- 1825-11-26 (Anlage)
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Umfang und Medium
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Bestandsbildner/Urheber
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Copia.
Actum in der Landgerichts Kanzley Telfs den 26ten
November 1825
Von dem k.k.pr. Landgerichts Verwalter Herrn
Aloys von Guggenberger
Actuante Joh. Nößing.
Diesem Landgerichte ist durch das hohe kreisämtliche
Ceskript vom 31ten vorigen Monates Zahl 6907/1214: Publ. der
Auftrag geworden, die mit landgerichtlichen Berichte vom
23ten vorigen Monates Zahl 1362 angezeigte Differenz we-
gen der Conkurrenz der Gemeinde Polling zu den Wu-
stungsamlagen der Anwaltschaft Flaurling im Vergleichs-
wege auseinander zu setzen.
Zu diesem Ende wurde heute Tagsatzung angeord-
net und nachdem sowohl Flaurlinger als Pollinger seits
ein zahlreicher Ausschuß erschienen ist, der Gegenstand
der Verhandlung umständlich vorgetragen, das Verhält-
niß von Polling, und Flaurling als politischer, und kirch-
licher Körper umständlich auseinandergesetzt, und ihnen zu-
gleich das sonderbare unzuverläßige zu so vielen Differenzien
die Veranlaßung gegeben habende bisherige Konkurrenz-
verhältniß eben so, wie die Zweckmässigkeit, Leichtigkeit, und
Unveränderlichkeit der Concurrenz des Steuerfuses anschaulich
gemacht.
Sowohl die Intressenten von Flaurling, als jene von Polling
haben sich sohin einverständlich erkläret - zufolgenden
Vergleiche
- a. Flaurling, und Berg, so wie Polling, und Berg bildet eine
eigene Gemeinde, und jede dieser Gemeinden soll fortan
einen eigenen Gemeindevorsteher, Kaßier, und Steuer-
treiber haben: Jede Gemeinde stellet ihr eigenes Präliminar
und hat ihre eigene Gemeinds- Rechnung