Einzelstück wgz - Notizen zu Notdurftwasser* und Grundzins

Notizen zu Notdurftwasserrecht und Grundzins Notizen zu Notdurftwasserrecht und Grundzins Notizen zu Notdurftwasserrecht und Grundzins
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Signatur

AT GemA Flaurling ChrF-sa-sm-wgz

Alternative Signatur

Titel

Notizen zu Notdurftwasser* und Grundzins

Datum/Laufzeit

  • 1848 - 1910 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

4 Seiten

Bestandsbildner/Urheber

(1998)

Verwaltungsgeschichte

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

  • Eigenbedarf

Wasserrecht u Grundzins
bei Aufstellung dieser Tauschurkunde bestand schon das
Recht, das Notdurftwasser das ganze Jah. durch den Widum Anger
herabfolgen zu lassen, (desgleichen bestand schon der Zins
von 1 fl u 2 Hiener welches dieses Sölgut dem Pfarrhof jährlich
zu bezahlen hat, dieser Zins war ein Grundzins oder Zehent
u wurde im Jahre 1848 abgelöst) (Text durchgestrichen)
der Zins von 1 fl u 2 Hienern an den Pfarrhof war der Grundzins
oder Zehent, von Haus, Stall u Stadl, von Realitäten
Frühgarten, Baumgarten, 2 Kabisgerten, 1 Neuaue, u.
2 Osterbuiten. Dieser Grundzins oder Zehent wurde im
Jahr 1848 abgelöst.
Hin zu muß ich noch bemerken, im Jahre 1880 kam H D Walter
nach Flaurling u. von da an wurden die Pfarrhofgüter verpachtet
die Pächtern glaubten, daß sie durch unseren Wasser zu Schaden kämen?
u beredeten den Walter solang bis er uns das (Wasser) Notdurftwasser entzog
wir musten im das Recht nachweisen, sonst wären wir im Trokenen geblieben
so hat meine Mutter diese Ögglische Tauschurkunde vorgewiesen (und) aus
dieser Urkunde hat Dr. Josef Walter herausgefunden
das dieser zins von 1 fl u 2 Hiener jährlich an dem Pfarrhof
(ein Pachtzins ist, für das Notdurftwasser durch den Widum-
anger herunter rinen zu lassen)
nicht ein Grundzins; sondern ein Pacht- oder Anerkennungs-
zins wäre für das, dass der Pfarrer das Notdurftwasserr durch den Wiedumanger herunter flißen läßt
von da an mußten wir den Zins bünktlich zahlen uzw: 23 Jahre ??
bis im Jahr 1904 beim Anlegen d. Grundbuches kamen diese alten Rechte
wieder zum Vorschein da bei sich herausstellte, das es ein
Grundzins war der im Jahr 1848 abgelöst wurde.
Da war H Herr Dekan Dr. Josef Walter
in einer irrigen Ansicht

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

Hochgeladenes Findmittel

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

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Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

digitales Objekt (Original) Bereich "Rechtsfragen"

digitales Objekt (Verweis) Bereich "Rechtsfragen"

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Bereich Zugang

EAP

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