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Title
Date(s)
- 1572 (Creation)
Level of description
Series
Extent and medium
Original Pergament 55x27 cm und beglaubigte Abschrift vom 31. März 1710.
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Repository
Archival history
Scope and content
Rodordnung zur Abfertigung des Kauf mannsgutes. Jeder, dei in die Rod (Reihe) kommen will, soll zu St. Gertraudi den Schätzern und Bietern zu Zams Zusagen und sodann mit Wagen bereitstehen. Ist die Rod an ihm, so soll er selbst führen, oder sich vom Nachbarn vertreten lassen. Einen Fremden anzustellen, ist bei Strafe verboten. Wer das Zugvieh (meen) nicht in Zams hat oder über Nacht ausbleibt, darf keine Rod führen. Wird er vom Bieter zur Rod aufgefordert, darf er sie nicht auslassen, außer wenn das Vieh krank ist. Ist die Fuhr schwerer als fünf Sam, darf ein zweiter Wagen ausgelost werden. Von dem Rodgeld ist dem Wäger 1 kr zu geben. An einem Sonn- oder Feiertag darf nur mit Billigung des Dorfvogts oder der Nachbarschaft gefahren werden. Kaufmannsgut darf nicht,egen Prutz oder Imst aufgenommen werden, außer es wird gegen Füssen oder Glurns geführt. Die Fuhr muß innerhalb einer Stunde aufgenommen werden. Wer sein Zugvieh verkauft, muß trotzdem in der Rnd bleiben (bis St. Gertraudi). - Nachträge: betreffend Viehhaltung, Verhinderungsgründe, Kaution und Beendigung der Rod von 1572. Kommt jemand zu spät vom Schwabenland, Etschland oder i-Iall, so vertritt ihn der Nächste in der Rod.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 1918 1919 1920 1923 1924
Existence and location of originals
Existence and location of copies
Related units of description
Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 31/2 a,b
EAP
Subjects
Places
Names
Genres
Description identifier
Institution identifier
Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial