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- 1803-04-01 (Creation)
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Und gleichwie Verkäuffer der Hälfte von die-
sem Acker zum lebenslänglichen Genuß
sich vorbehalten, als hat er Kauffer übere Ab-
zug obiger Bezahlung nur den jahrlichen Zins
von 203 fl Hauptsach, und die Hälfte des Grund-
zines auch Steuern zu entrichten. Bis Ab-
zahlung der Kaufftsumen hat sein Käuffers
Vermögen in genere, in specie aber der Ver-
wendung zum Fürpfand zu haften.
Da der Verkäuffer, und des Käuffers Mut-
ter eheleibliche Geschwistert sind, so haben
sie auch keinen Auf und Abzug zu bezahlen.
Nach dem Ablesen bey dem unabänderlich zu
verbleiben, haben sich Kontrahenten zur Fest-
haltung dessen eigenhändig unterschreiben.
Gezeugen Alois Mayr, und Josef Schlirnzaurer.
Georg Holwert
Josef Mazgelller
auf ehevor von den Kauffspartheyen gemach-
tes Versprechen alle Kauffsverbindlichkeiten
genauest zu erfüllen, wie diesseittigen Kauf-
briefs, so von der löblichen Gerichtsobrigkeit in
Telfs prothokollieren zu lassen ist, den grund-
herrrlichen Rechten ungefädlich anerkennt, und
hirmit vorerwähnter Käuffer als Grundhold
aufgenommen worden. Gezeugen hj. Alois
Geyer, und Jos. Dismas Jöchl. So geschehen zu
Innsbruck den Ersten April Ein Tausend acht hun-
dert und drey.