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- 1882-08-10 (Creation)
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dessen soll sie die geeigneten Schritte thun, damit in
den neuen Besitz-Bogen und Büchern der der Gemein¬
de Flaurling fälschlich zugeschriebene Besitz der Me߬
nergüter als Kirchengut eingezeichnet und so jener
Besitzstand wieder hergestellt werde, den die alten
Grundbücher aufweisen.
Zweitens soll die Gemeinde anerkennen
daß mit Ausschluß des Meßnerhauses, welches dem
Meßner auch in Rücksicht des Schuldienstes einge-
räumt ist, das Nutzniesungsrecht sämmtlicher
Grundstücke dem Meßner nur und allein in
Rücksicht seines Meßnerdienstes zustehe und so¬
mit das Erträgniss derselben einzig in die Me߬
nerfassion einzuzeichnen sei, wie es in den äl¬
tere Fassionen stets der Fall war¬
Erkennt die Gemeinde das Recht des Meßners
um der Kirche einmal an, so muß sie sicher auch er¬
kennen, daß es in ihrem Interesse gelegen ist, den
von ihr selbst gestörten alten Stand der Dinge wieder¬
herzustellen d. h. den Lehrer- und Organistendienst
sobald als möglich wieder mit dem Meßnerdienste zu
vereinigen.
Das Ordinariat ist übrigens geneigt zu glauben,
dass die Gemeinde bei der Trennung der mehr gedach¬
ten drei Dienste nur aus Unkenntnis gehan¬
delt hat.
Fb. Ordinariat Brixen, am 10. August 1882.
J. Lorenz mpria
Kanzler
Bartingen m/m
Sekr. (Notar)