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- 1883-01-10 (Creation)
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da zu einen Kampf vorgeschoben, diessen Haltlosig-
keit und folgenschweren Ausgang von Seite der
Gemeinde, außer den Ausschußmitgliedern, nie-
mand ersehen konnte. Denn wenn der H. Gemeinde-
vorsteher mich versichern, daß die zur Stimmabgabe
gerufenen „die nöthige Aufklärung über den gegen-
wärtigen Stand der bisher gepflogenen Verhandlun-
gen" erhielten, so ist dies ebenso unrichtig, als die
im selben Schreiben ausgedrückte Behauptung, daß
"alle Steuerträger der Gemeinde Flaurling im Um-
laufschreiben zu obgenannter Abstimmung eingeladen
worden seien.
Wenn schließlich H. Gemeindevorsteher bedauern, so-
"ich wirklich Schritte machen würde, welche für die
Pfarrgemeinde unabsehbar schlimme Folgen“ mit sich
bringen würden, muß ich vor Allem bemerken
daß ich es eben meiner Pfarrgemeinde schuldig bin
ihr Eigenthun zu schützen; es handelt sich ja darum
der mir anvertrauten Kirchengemeinde, das was
die Kirche in ihrem Namen besitzt, zu wahren.
Daß ich Ihr bedauenn H. Vorsteher theile, daß solche
Schritte gemacht werden müssen, um der Kirche zu
ihrem offenliegenden Rechte zu verhelfen, versteht
sich von selbst. Aber die Verantwortung für diesen
Schritt, den ich in Bälde, u. zwar mit allem Nach-
drucke machen werde, haben diejenigen zu tragen,
welche der Erfolg meiner gerichtlichen Forderungen
richten wird.
./.