Codice di riferimento
Identificatori alternativi
Titolo
Date
- 1891-11-26 (Creazione)
Livello di descrizione
Parte
Consistenza e supporto
Seite
Nome del soggetto produttore
Storia istituzionale/amministrativa
Istituto conservatore
Storia archivistica
Ambito e contenuto
3.
wenn es sich um die Festsetzung des
Verhältnisses handelt, in welchem dieselbe
zu dem kirchlichen Aufwande für die
Meßnergüter in Flauerling beizutragen
hat, die Summe, welche nach der Bestim-
mung des zwischen der Pfarre und Ge
meinde Flauerling am 24. August 1886
abgeschlossenen Vergleiches im Falle der
Trennung des Lehrer-, vom Meßner- und
Organistendienste dem dortigen Lehrer
aus den Erträgnißen der Messnergüter
zufällt, als freies und für die Erforder-
niße der Meßnergüter verwendbares
Einkommen zu gelten habe, da es der Ge-
meinde Polling nicht zum Nachtheile
gereichen dürfe, daß durch die Zuwen-
dung eines Theiles des Erträgnißes
der Meßnergüter an den Lehrer in
Flauerling ein Abgang an Frei verwend-
barem Einkommen dieser Güter ent-
steht, für welchen die Gemeinde
Polling aufkommen müßte.
Nach dieser Statthaltereientscheidung
sollte daher die Gemeinde Polling
zur Concurrenz für den Messnerdienst
nur insoweit verpflichtet werden,
als die Einkünfte der genannten Stif-
tung zur Deckung des Erfordernisses
nicht hinreichen.
Die angefochtene Entscheidung hat nun
diese Rechtslage der Gemeinde Polling
./.